Registrierkassenpflicht: Verpflichtende Sicherheitseinrichtung ab 1. April 2017

Die ab 1. April 2017 verpflichtende Sicherheitseinrichtung, in Form einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit, dient dem Schutz des elektronischen Aufzeichnungssystems gegen Manipulation. Dabei werden bestimmte Beleginformationen unveränderbar miteinander verknüpft und verschlüsselt. Ab 1. April 2017 haben alle Registrierkassenbelege folgende Informationen auszuweisen: Bezeichnung des liefernden oder leistenden Unternehmers Fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung des Geschäftsvorfalles […]

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