Quotenregelung: Einreichfrist für Steuererklärungen 2020 verlängert
Steuererklärungen (ESt, KöSt, USt und Feststellungserklärungen) sind grundsätzlich jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres (bei elektronischer Einreichung) einzureichen. Die Abgabenbehörde kann im Einzelfall (Ermessensentscheidung) auf begründeten Antrag die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen verlängern (Einzelfristverlängerung). Wird diese nicht verlängert, ist eine Nachfrist von mindestens einer Woche zu setzen. Ist ein Abgabepflichtiger steuerlich vertreten, so […]
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