Letzte Möglichkeit zur Einreichung des Jahresabschlusses per 31. Dezember 2010
Um die Festsetzung von Zwangsstrafen zu vermeiden, sollten Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2010 noch bis 30. September 2011 offengelegt werden. Ist die Offenlegung nicht bis zum letzten Tag der Offenlegungsfrist erfolgt, so wird vom Firmenbuchgericht ohne vorausgehende Androhung mittels Zwangsstrafverfügung eine Zwangsstrafe von 700 Euro verhängt. Geht die Offenlegung bis zum Tag vor Erlassung der […]
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