Letzte Möglichkeit zur Einreichung des Jahresabschlusses per 31. Dezember 2010

Um die Festsetzung von Zwangsstrafen zu vermeiden, sollten Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2010 noch bis 30. September 2011 offengelegt werden. Ist die Offenlegung nicht bis zum letzten Tag der Offenlegungsfrist erfolgt, so wird vom Firmenbuchgericht ohne vorausgehende Androhung mittels Zwangsstrafverfügung eine Zwangsstrafe von 700 Euro verhängt. Geht die Offenlegung bis zum Tag vor Erlassung der […]

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Automatische Mindestzwangsstrafen bei Verstößen gegen die Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses

Das Budgetbegleitgesetz 2011-2014 sieht Änderungen im Bereich der Offenlegung des Jahresabschlusses und insbesondere Verschärfungen für die Durchsetzung dieser Pflichten vor. Bei verspäteter Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch kam es bisher erst nach wiederholten Strafandrohungen zur Vorschreibung von Zwangsstrafen. Künftig soll bei verspäteter Offenlegung, automatisch ohne vorhergehende Erhebungen und ohne Androhung, mittels Zwangsstrafverfügung ein Mindestbetrag von […]

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