VwGH sieht Vergütungen jeder Art der Kostenersätze weiterhin lohnnebenkostenpflichtig
Mit dem Erkenntnis vom 4.2.2009 (2008/15/0260) bestätigte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die bisherige UFS-Entscheidungspraxis, dass sämtliche Bezüge inklusive Spesenvergütungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer lohnnebenkostenpflichtig zu behandeln sind. Die Lohnnebenkosten umfassen die Kommunalsteuer, den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. Laut VwGH ist eine Trennung der einzelnen Tätigkeitsbereiche des Gesellschafter-Geschäftsführers, z.B. in eine operative freiberufliche und eine […]
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