Neuregelung der Grundbuch-Eintragungsgebühr ab 2013
Der Verfassungsgerichtshof hat die bisherige Regelung zur Bemessung der Grundbuch-Eintragungsgebühr als verfassungswidrig aufgehoben. Nun liegt ein Begutachtungsentwurf zur Neuregelung vor.
Grundsatz: Verkehrswert
Nach dem Entwurf ist die Eintragungsgebühr grundsätzlich vom Verkehrswert des Grundstückes zu bemessen, auch wenn es unentgeltlich übertragen wird. Hieraus ergibt sich eine Schlechterstellung für Schenkungen, Erbschaften und Umgründungen.
Ausnahme: Übertragungen im persönlichen Nahebereich
Für die Übertragung von Grundstücken im engen Familienkreis zur Befriedigung dringender Wohnbedürfnisse sowie von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken im Rahmen der Betriebsfortführung soll zukünftig der 3-fache Einheitswert als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Dies auch dann, wenn die Übertragung entgeltlich erfolgt. Hieraus lässt sich eine Besserstellung für entgeltliche Grundstücksübertragungen im Familienkreis erwarten.
Empfehlung
Die neuen Regeln sollen grundsätzlich für Eintragungen in das Grundbuch ab dem 1. Jänner 2013 gelten. Soweit eine Erhöhung der Eintragungsgebühr zu erwarten ist, empfehlen wir (wie bereits in unserem Newsletter vom 24. August 2012):
Führen Sie heuer noch beabsichtigte Grundstücksübertragungen möglichst bald durch und schließen Sie schwebende Eintragungsverfahren nach Möglichkeit noch vor dem Jahreswechsel ab.