Mehrwertsteuer-Paket: Umfangreiche Änderungen ab dem Jahr 2010

Das so genannte Mehrwertsteuer-Paket wird – basierend auf entsprechenden EG-Richtlinien – zu erheblichen Änderungen im Umsatzsteuerrecht führen. Die größten Änderungen betreffen den Ort, an dem Dienstleistungen steuerbar sind. Im Business to Business-Bereich (B2B) wird eine neue Generalklausel geschaffen, wonach Dienstleistungen, die unter keine Spezialregelung fallen, ab dem Jahr 2010 dort als ausgeführt gelten, wo der Leistungsempfänger ansässig ist (bisher: Unternehmerort).

Der Katalog der Spezialregelungen wird geändert und reduziert, weshalb diese neue Generalklausel ab 2010 auf erheblich mehr Dienstleistungen anwendbar sein wird als die bestehende Generalklausel. Daneben führt das Mehrwertsteuer-Paket zu Änderungen im Unternehmerbegriff und dem Umfang des Reverse Charge Systems. Neu eingeführt wird die Meldung von Dienstleistungen an Unternehmer in einem anderen EG-Mitgliedstaat in die Zusammenfassende Meldung. Schließlich wird aber 2010 auch die Vorsteuererstattung reformiert und vereinheitlicht. 2011, 2013 und 2015 kommt es zu weiteren Änderungen, vor allem im Business to Consumer (B2C)-Bereich. Im Detail werden die Änderungen in der April-Ausgabe unserer Klientenzeitschrift Tipps&Trends zu finden sein.

In Österreich wurde der Entwurf des Gesetzes, in dem die in 2010 in Kraft tretenden Änderungen enthalten sind, bereits zur Begutachtung versandt. Es ist geplant, dass das Gesetz noch im April 2009 beschlossen und veröffentlicht wird.