FinanzOnline – Änderung zur elektronischen Übermittlung und Zustellung

Durch Verordnungen des BMF (BGBl II 2009/113 sowie 2009/114) werden die FinanzOnline-Erklärungsverordnung und die FinanzOnline-Verordnung 2006 hinsichtlich folgender Punkte geändert:

Elektronische Übermittlung

Per 1. Juni 2009 müssen auch die Anmeldungen und Anträge folgender Verbrauchsteuern elektronisch über FinanzOnline erfolgen:

  • Alkoholsteuer
  • Biersteuer
  • Schaumweinsteuer
  • Tabaksteuer
  • Mineralölsteuer

Anmeldung zu FinanzOnline

Für natürliche Personen ist jetzt neben der persönlichen Anmeldung beim zuständigen Finanzamt auch die elektronische oder schriftliche (per Fax) Anmeldung zulässig. Für Teilnehmer die keine natürlichen Personen sind, ist weiterhin ausschließlich eine persönliche Anmeldung zulässig.

Elektronische Zustellung

Das Service der elektronischen Zustellung kann nunmehr unter anderem auch für die Arbeitnehmerveranlagung, Freibetragsbescheide, Bescheide über Nebenansprüche und für Mehrkindzuschlagsbescheide in Anspruch genommen werden.

Bei Einlagen eines elektronischen Dokuments erfolgt eine Verständigung per E-Mail. Das Dokument kann jederzeit beim Zustelldienst abgerufen bzw. downgeloadet werden. Die Anmeldung erfolgt unter z.B. die Webseite des Bundesrechenzentrums mittels Bürgerkarte.