Das Arbeitsmarktpaket II

Das Arbeitsmarktpaket II (Billigung durch den Sozialausschuss des Nationalrates am 23.06.2009) bringt eine Reihe von Maßnahmen, die den Arbeitsmarkt stützen und somit einen weiteren Beitrag zur Krisenbewältigung bringen sollen:

Nachfolgend einige der wesentlichen Neuregelungen:

Altersteilzeit: das Mindestzugangsalter bleibt bis 2010 bei 53/58, dann erfolgt eine schrittweise Anhebung auf 55/60; Ersatzkrafteinstellungsverpflichtung wird aufgehoben,
die Förderung bei einer kontinuierlichen Arbeitszeitreduktion beträgt 90% des zusätzlichen Aufwandes, beim Blockmodell nur 55%, verbesserter Zugang zur Altersteilzeit für Teilzeitkräfte (60% Normalarbeitszeit statt 80%);Zeiträume einer Kurzarbeit gelten für die Beurteilung der Voraussetzungen wie Normalarbeitszeit, geplantes Inkrafttreten 1.9.2009;

Bildungskarenz: erleichterter Zugang (Mindestbeschäftigungsdauer 6 Monate statt 2 Jahre); Mindestdauer der Bildungskarenz wird von 3 Monaten auf 2 Monate herabgesetzt um auch kürzere Ausbildungen zu fördern; die Regelung soll mit 1.8.2009 in Kraft treten und ist bis 31.12.2011 befristet.

Kurzarbeit: Verlängerung des Gewährungszeitraumes der Kurzarbeitsbeihilfe auf 24 Monate, ab dem 7.Monat der Kurzarbeit erhöht sich die Beihilfe um den vom Dienstgeber übernommenen Mehraufwand auf Grund der ungekürzten Sozialversicherungsbeiträge (Regelung wie in de BRD); Maßnahmen sollen mit 1.7.2009 in Kraft treten und sind bis 31.12.2012 befristet;

Arbeitslosenversicherungsbeitrag für bisher beitragsfreie Dienstnehmer; zur Finanzierung der geplanten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen soll der Entfall des Arbeitslosenversicherungsbeitrages erst mit 58 Jahren (statt 57 Jahren) eintreten; befreit sind künftig jene Personen, die das 58.Lebensjahr vollendet haben oder das 57. Lebensjahr vor dem 1.9.2009 vollendet haben;

Bonus-Malus-System: Entfall ab dem 1.9.2009

Nachtschwerarbeits-Beitrag: keine Anhebung bis Ende 2012

Errichtung einer neuen Arbeitsstiftung mit besonderem Schwerpunkt auf junge Arbeitslose, die Jugendstiftung soll bereit ab 1.6.2009 eingerichtet werden;

Beihilfe des AMS für Ein-Personen-Unternehmen bei Einstellung junger Mitarbeiter (Übernahme der SV-Beiträge im ersten Jahr) ab 1.9.2009;