Einreichung der Jahresabschlüsse 2008 beim Firmenbuch bis 30. September 2009
Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften sind gemäß § 277 UGB dazu verpflichtet
- den Jahresabschluss,
- Lagebericht,
- Bericht des Aufsichtsrats,
- Vorschlag bzw. Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses sowie
- gegebenenfalls Corporate Governance-Bericht,
spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Kapitalgesellschaft offen zu legen. Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2008 endet dadurch die Frist zur Offenlegung am 30. September 2009.
Für kleine GmbHs sieht § 278 UGB Erleichterungen dahingehend vor, dass diese lediglich die Bilanz und den Anhang, sowie bei Prüfungspflicht den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers einzureichen haben.
Nach dem Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 sind künftig sämtliche gesetzliche Vertreter dazu verpflichtet, den Jahresabschluss zu unterfertigen. Bisher war eine Unterfertigung in vertretungsbefugter Anzahl (z.B. Unterschrift des Geschäftsführers und eines Prokuristen) ausreichend. Die neue Regelung ist erstmalig auf Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2008 beginnen, anzuwenden.
Die Offenlegung des Jahresabschlusses hat grundsätzlich elektronisch zu erfolgen. Dies hat entweder im Wege der automationsunterstützten Datenübertragung über FinanzOnline im Direktverkehr oder als PDF-Anhang im elektronischen Rechtsverkehr zu erfolgen. Bei Kapitalgesellschaften, deren Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag € 70.000 nicht überstiegen haben, kann dieser auch in Papierform eingereicht werden. Sollte der Jahresabschluss von diesen Kapitalgesellschaften dennoch in elektronischer Form eingereicht werden, sind diese von der Eintragungsgebühr (ab 1. Juli 2009 € 18,-) gemäß dem Gerichtsgebührengesetz befreit. Seit 1. Juli 2009 ist beim Antrag auf Gebührenbefreiung auch der Betrag der Umsatzerlöse anzugeben.