Behandlung der Eigenverbrauchsbesteuerung beim PKW-Auslandsleasing
Wie in unserem Newsletter vom 15. Oktober 2009 ausgeführt hat der VwGH (2.9.2009, 2008/15/0109) erkannt, dass die österreichische Regelung des steuerpflichtigen Eigenverbrauchs bei Leistungen im Ausland gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt. Diese Regelung betraf insbesondere das „PKW-Auslandsleasing“.
Nach Ansicht der österreichischen Finanzverwaltung ist bei der Behandlung des „ PKW-Auslandsleasing“ zu unterscheiden, ob es sich um Zeiträume vor oder nach dem 31. Dezember 2003 handelt.
Alle offenen oder ausgesetzten Verfahren, welche sich auf einen Zeitraum bis zum 31. Dezember 2003 beziehen, sind im Sinne der Erkenntnis des VwGH zu behandeln und die Eigenverbrauchsbesteuerung ist somit nicht vorzunehmen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass seit dem 31. Oktober 2009 eine Berufung auf Abänderungen oder Aufhebung eines Bescheids auf Grund eines Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht nur mehr binnen Jahresfrist möglich ist.
Dem hingegen ist die genaue Vorgehensweise ab dem 1. Jänner 2004 nach wie vor unklar. Zwar wurde die Eigenverbrauchsbesteuerung im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. b UStG für gemeinschaftswidrig erklärt und ist somit nicht mehr anzuwenden, doch nach Ansicht des UFS (RV/0669-L/07) liegt im Fall eines „PKW-Auslandsleasing“ eine fiktive Dienstleistung des Unternehmers vor, welche nach § 3a Abs. 1a Z 1 UStG als Eigenverbrauch zu besteuern ist. Der Eigenverbrauch ist dabei unabhängig davon vorzunehmen, ob der PKW privat oder unternehmerisch genutzt wird. Unserer Ansicht nach ist diese Entscheidung weder im Einklang mit dem österreichischen noch mit dem europäischen Mehrwertsteuerrecht. Gegen diese Entscheidung wurde beim VwGH Beschwerde erhoben. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.