Kein NoVA-Zuschlag bei Eigenimport von Kfz aus EU-Mitgliedstaaten
Aufgrund eines aktuellen VwGH-Erkenntnisses (VwGH 17.12.2009, 2009/16/0100) ändert das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsauffassung beim Eigenimport von Neufahrzeugen aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten. Demnach sollen die Finanzämter ab sofort bei sämtlichen Fällen des Eigenimports von Kraftfahrzeugen (Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge) keine Vorschreibung des 20%igen NoVA-Zuschlags mehr vornehmen. Bei Eigenimporten von Kraftfahrzeugen aus Drittländern soll jedoch der 20%ige NoVA-Zuschlag auch künftig erhoben werden.
In der Vergangenheit zu Unrecht entrichtete NoVA-Erhöhungsbeträge können mittels Antrag unter Beachtung der Jahresfrist rückerstattet werden.