Downsizings weiterhin im Fokus der Finanz
Für multinationale Unternehmen ist die Optimierung der Konzernstruktur ein wichtiger Faktor um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. In den vergangenen Jahren entschieden sich deshalb viele Unternehmen für das Prinzipalmodell. In diesem werden möglichst viele Funktionen und Risiken in einer zentralen Einheit, dem Prinzipal, gebündelt. Der Prinzipal übernimmt die wesentlichen unternehmerischen Funktionen und Risiken, verfügt über die wesentlichen Vermögensgegenstände und ist oftmals in einem Niedrigsteuerland ansässig. Der Zugang zum lokalen Markt bzw. die Produktion erfolgt mittels möglichst funktionsschwacher Gesellschaften. Vormals eigenständige Produktionsunternehmen bzw. Eigenhändler werden somit im Zuge der Restrukturierung zu einem Prinzipalmodell in Lohnfertiger bzw. Limited Risk Distributor, Agenten oder Kommissionäre umgewandelt. Für die Ausführung der Routinedienstleistungen werden diesen Unternehmen entsprechend ihrer übernommenen Funktionen und Risiken geringere Gewinnmargen als vormals zugestanden. Aufgrund des Abflusses von Steuersubstrat standen solche Downsizings schon bisher im Fokus der Finanz.
In der am 26. März 2010 veröffentlichten EAS 3140 wurde auch ein Downsizing thematisiert. In dem konkreten Sachverhalt bezog eine österreichische Vertriebsgesellschaft nach einer umfassenden Konzernreorganisation ihre Produkte nicht mehr vom bisherigen Konzernlieferanten, sondern von einem schweizerischen Prinzipal. Dieser verrechnete wesentlich höhere Produktpreise unter Hinweis auf die Prinzipalstruktur. In dem Sachverhalt konnte offenbar nur die Verlagerung von Marketingfunktionen festgestellt werden. Nach Ansicht der Finanz ist aufgrund des in der EAS dargestellten Sachverhalts eine gravierende Preissteigerung nicht gerechtfertigt, da lediglich Marketingfunktionen, und keinerlei andere wesentliche unternehmerische Funktionen und Risiken, verlagert wurden. Aus Sicht der Finanz sind daher nur die von der österreichischen Gesellschaft ersparten Marketingkosten zu vergüten.
Diese Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen bestätigt, dass Downsizings weiterhin ein zentraler Prüfungspunkt bei Außenprüfungen bleiben. Es sollte deshalb sichergestellt werden, dass der Prinzipal nachweislich die wesentlichen Funktionen ausübt, die wesentlichen Risiken trägt und über die wesentlichen Vermögensgegenstände verfügt sowie dass die dafür nötige Substanz beim Prinzipal gegeben ist.