Europäische Sozialversicherung: Neue VO (EG) 883/2004 ist per 1. Mai 2010 in Kraft
Mit 1. Mai 2010 wurde die bisherige VO (EWG) 1408/71 durch die VO (EG) 883/2004 (Durchführungsverordnung 987/2009) zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit abgelöst. Ein guter Grund, die wesentlichsten Punkte und Änderungen nochmals kurz zusammenzufassen:
- Ein Verbleib im eigenen Sozialversicherungssystem ist bei neuen Entsendungen für maximal 24 Monate möglich. Keine weitere Verlängerungsmöglichkeit, außer in sogenannten Ausnahmefällen (Ausnahmeantrag).
- Weiterhin Ausnahmeantrag gemäß Art. 16 (Art. 17 „alte“ VO) auf Verbleib im Sozialversicherungssystem des Heimatlandes unter gewissen Bedingungen bis zu fünf Jahre möglich, sofern die zuständigen Behörden beider betroffener Länder zustimmen.
- „Multi-State-Worker“: Personen, welche in mehreren Staaten gleichzeitig beschäftigt sind, sind im Sozialversicherungssystem jenes Mitgliedstaates versichert, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sofern sie dort regelmäßig beschäftigt sind und [neu!] dort auch ein wesentlicher Teil der Tätigkeit ausgeübt wird, d.h. mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit oder mindestens 25 Prozent des Entgelts bzw. Umsatzes (im Falle einer selbständigen Tätigkeit).
- E101 / [neu!] A1 Bestätigungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften sollen durch ein elektronisches System abgelöst werden. Ab sofort soll (für neue Sachverhalte – siehe unten) statt dem alten Formular E 101 das neue Formular A 1 verwendet werden. Dieses (in Zukunft elektronisch geplant) steht derzeit nur als pdf zur Verfügung und kann daher nur handschriftlich ausgefüllt werden.
- Die neue VO 883/2004 gilt nicht (daher ist die „alte VO 1408/71 anzuwenden):
- Für bestehende Sachverhalte bis spätestens 30. April 2010, solange sich keine wesentlichen Änderungen ergeben oder kein Antrag auf Unterstellung der neuen VO 883/2004 gestellt wird.
- für die EWR Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie für die Schweiz.
- bei grenzüberschreitend beschäftigten Nicht-EWR-Bürgern.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der immer größer werdenden Komplexität die detaillierte Prüfung jedes Sachverhaltes notwendig ist.