Erinnerungsschreiben zur UVA-Abgabe – Information des BMF
In den letzten Wochen hat die Finanzverwaltung Erinnerungsschreiben zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) generell an Steuerpflichtige versendet, deren Vorjahresumsätze der Finanzverwaltung nicht bekannt waren. Es sind somit auch Schreiben an Unternehmer verschickt worden, die grundsätzlich nicht zur Abgabe von UVA verpflichtet sind, da deren Vorjahresumsätze 100.000 € nicht überstiegen haben.
In einem Informationsschreiben wurde vom BMF nun klargestellt, dass diese Erinnerungsschreiben keine Verpflichtung zur monatlichen UVA-Abgabe auslösen und für Adressaten, die nicht zur monatlichen UVA-Abgabe verpflichtet sind, keinerlei Folgen haben.
Das BMF hat in diesem Schreiben bedauert, dass es auf Grund einer unvollständigen Datenlage zu Irritationen gekommen ist. Unternehmer, die nicht zur monatlichen UVA-Abgabe verpflichtet sind, aber ein Erinnerungsschreiben erhalten haben, werden seitens der Finanzbehörden – zwecks Aktualisierung der Daten – gebeten, nach Möglichkeit schriftlich dem Finanzamt mitzuteilen, dass diese Verpflichtung nicht besteht.
Im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2010 beabsichtigt die Finanzverwaltung, die Umsatzgrenze für die verpflichtende Abgabe von UVA beginnend mit 1. Jänner 2011 auf 30.000 € (auch „Kleinunternehmergrenze“) zu senken.