Zusammenfassende Meldung – Ende der Toleranzregelung
Seit 1. Jänner 2010 sind Zusammenfassende Meldungen bis zum Ablauf des auf den Meldezeitraum folgenden Kalendermonats abzugeben. Wie bereits in unserem Tax Newsletter vom 21. Jänner 2010 berichtet, verzichtete die Finanzverwaltung bisher auf die Verhängung von Verspätungszuschlag, wenn die elektronische Meldung bis zum 15. des auf den Meldezeitraum zweitfolgenden Monats (d.h. innerhalb der alten Frist) erfolgte. Diese Toleranzregelung läuft nun mit dem Meldezeitraum Juni 2010 aus.
Unternehmer, die die Zusammenfassende Meldung für Juli 2010 nicht bis zum 31. August 2010 abgeben, müssen daher mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags in Höhe von 1% der zu meldenden Bemessungsgrundlage – maximal jedoch EUR 2.200 – rechnen.