Frist zur Vorsteuererstattung für 2009
Laut inoffizieller Information aus dem BMF und der Europäischen Kommission wird die Frist zur Antragstellung für die Vorsteuererstattung für 2009 voraussichtlich vom 30. September 2010 auf den 31. März 2011 verlängert werden. Großbritannien soll den Widerstand gegen die Verlängerung aufgegeben haben. Ein offizieller Beschluss steht aber noch aus.
Grundsätzlich empfehlen wir aber, nach Möglichkeit die Erstattungsanträge bis 30. September 2010 einzureichen, da eben der offizielle Beschluss noch ausständig ist.