Montageprivileg: Übergangslösung für 2011 und 2012
Wie in unserem Newsletter vom 5. November 2010 berichtet, hat der VfGH das Montageprivileg (§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG) mit Wirkung vom 1. Jänner 2011 als verfassungswidrig aufgehoben. Im Budgetbegleitgesetz 2011 wurde § 3 Abs. 1 Z 10 EStG nun doch neu gefasst und dementsprechend gelten für die Jahre 2011 und 2012 folgende Übergangsregelungen, um den sofortigen Wegfall der Steuerbefreiung zu überbrücken und den Betroffenen die Umstellung zu erleichtern:
- Im Kalenderjahr 2011 können 66% und im Kalenderjahr 2012 33% der bisher steuerfreien Einkünfte steuerfrei bleiben
Um die EU-Rechtswidrigkeit zu beseitigen, sind diese Bestimmungen in 2011 und 2012 auf Betriebe und Betriebsstätten eines in der EU, in einem EWR-Staat oder in der Schweiz ansässigen Arbeitgebers, oder in der EU, in einem EWR-Staat oder in der Schweiz gelegene Betriebsstätten eines in einem Drittstaat ansässigen Arbeitgebers anzuwenden.