Nicht vergessen: Vorsteuererstattung für Drittlandsunternehmer bis 30. Juni 2011
Unternehmer, welche ihren Sitz außerhalb der EU haben, können noch bis 30. Juni 2011 ihre Vorsteuern geltend machen, die im Kalenderjahr 2010 in Österreich angefallen sind. Dies betrifft zum Beispiel Konzernunternehmen mit Sitz im Drittland, die in Österreich die Erstattung der Vorsteuer auf Reisekosten beantragen möchten.
Der Antrag betreffend österreichische Vorsteuern muss bis 30. Juni 2011 beim Finanzamt Graz-Stadt einlangen. Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen sind im Original dem Antrag beizulegen.
Erstattung in den EU-Mitgliedstaaten
Österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2010 in den übrigen EU-Mitgliedstaaten geltend machen wollen, haben noch bis 30. September 2011 Zeit, ihre Anträge elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Wir empfehlen aber, mit der Einreichung nicht bis zum letzten Tag zu warten, da Fehler bei der Übermittlung der Daten erst am Folgetag gemeldet werden könnten und eine neuerliche korrekte Einreichung dann unter Umständen nicht mehr fristgerecht vorgenommen werden kann.