Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2011 – Änderungen in der USt

Am 31. Mai 2011 wurde die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2011 veröffentlicht. Im Bereich der Umsatzsteuer kommt es im Vergleich zum Begutachtungsentwurf (siehe dazu unseren Tax Newsletter vom 24. März 2011) zu einigen Änderungen.

Reverse Charge System auf Mobilfunkgeräte erst ab 1. Jänner 2012

Die Einführung eines Reverse Charge Systems für die Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen tritt erst für Umsätze, die ab dem 1. Jänner 2012 ausgeführt werden, in Kraft. Im Begutachtungsentwurf war noch der 1. Juli 2011 vorgesehen. Die neue Regelung gilt, wenn das in der Rechnung ausgewiesene Entgelt mindestens EUR 5.000 beträgt.

Kein Reverse Charge System für Lieferungen ausländischer Unternehmer

Zu keinem Übergang der Steuerschuld wird es – im Gegensatz zum Begutachtungsentwurf – für die Lieferungen von ausländischen Unternehmern kommen. Für solche Lieferungen wird die Regelung des § 27 Abs. 4 UStG weiterhin anzuwenden sein. Nach dieser hat der Empfänger der Leistung die von einem ausländischen Unternehmer geschuldete Umsatzsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

Kein § 27 Abs. 4 UStG bei Eintrittsberechtigungen

Die Gewährung von Eintrittsberechtigungen im Zusammenhang mit Messen, Ausstellungen, Konferenzen etc. soll wie geplant ab 1. Jänner 2012 vom Reverse Charge System ausgeschlossen werden. Darüber hinaus soll laut Regierungsvorlage für Veranstaltungen ausländischer Veranstalter in diesem Zusammenhang die Regelung des § 27 Abs. 4 UStG, wonach der Empfänger der Leistung die Umsatzsteuer einzubehalten und abzuführen hat, nicht mehr anzuwenden sein.