Vorsicht: Italienische UID-Nummern inaktiv

Aufgrund einer Gesetzesänderung in Italien sind viele UID-Nummern inaktiv. Probleme ergeben sich bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen.

Aufgrund einer Gesetzesänderung in Italien mussten sich italienische Unternehmer umsatzsteuerlich neu registrieren, um ihre UID-Nummer aktiv zu halten. Die UID-Nummern von Unternehmern, die dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind, wurden durch die italienische Finanzverwaltung von Amts wegen auf inaktiv gesetzt.

Für österreichische Unternehmer hat dies Relevanz bei

  • innergemeinschaftlichen Lieferungen: die UID-Nummer ist Teil des Buchnachweises für die Umsatzsteuerbefreiung
  • innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen: die UID-Nummer ist Unternehmernachweis für das Empfängerortprinzip

In beiden Fällen wird die UID-Nummer auch für die Erklärung in der Zusammenfassenden Meldung benötigt.

Es besteht das Risiko, dass bei Unternehmern, die innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an italienische Kunden ohne gültige UID-Nummer getätigt haben, die Umsatzsteuer auf diese Lieferungen oder sonstigen Leistungen im Rahmen einer Betriebsprüfung nacherhoben wird.

Empfehlung

Sollte Ihr Unternehmen innergemeinschaftliche Lieferungen oder sonstige Leistungen an italienische Kunden erbringen, empfehlen wir, vorab die UID-Nummer des Kunden zu prüfen – und zwar auch dann, wenn Sie eine jahrelange laufende Geschäftsbeziehung zu diesem Kunden haben. Falls bereits Leistungen an italienische Unternehmer mit inaktiver UID-Nummer erbracht wurden, empfehlen wir, Kontakt mit Ihrem PwC Berater aufzunehmen