Vorsteuererstattungen in EU-Ländern für 2010 nur mehr bis 30. September 2011

Die Frist für die elektronische Einreichung der Erstattungsanträge für im Jahr 2010 in den EU-Mitgliedstaaten angefallenen abzugsfähigen Vorsteuern endet am 30. September 2011.

Da die Einreichung der Vorsteuererstattungsanträge elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen hat, empfehlen wir, mit der Einreichung nicht bis zum letzten Tag zu warten, da Fehler bei der Übermittlung der Daten erst am Folgetag gemeldet werden und somit die fristgerechte Einreichung eventuell nicht mehr gewährleistet ist.

Weiters möchten wir Sie darauf hinweisen, dass in der Eingabemaske von FinanzOnline nur maximal 40 Rechnungen eingetragen werden können. Falls der Antrag mehr als 40 Rechnungen umfasst, muss die Übermittlung mittels eines Datenstromverfahrens erfolgen. Mittlerweile stellt das BMF über FinanzOnline ein entsprechendes Programm für die Übermittlung von bis zu 100 Rechnungen zur Verfügung.

PwC verfügt darüber hinaus über eine entsprechende Software, mit deren Hilfe auch Anträge mit mehr als 100 Rechnungen gestellt werden können. Sollten Sie in diesem Zusammenhang Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie einfach Ihren PwC Berater.