Salzburger Steuerdialog 2011 – Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und Umgründungssteuer
Keine erhöhte Firmenwertabschreibung durch Zuschusszusage
Die Bemessungsgrundlage der Firmenwertabschreibung von Beteiligungen an Gruppenmitgliedern beträgt maximal 50% der (steuerlichen) Anschaffungskosten dieser Beteiligung. Durch Zuschüsse (des Verkäufers) vor dem Verkauf könnten die steuerlichen Anschaffungskosten der Beteiligung und somit auch die Bemessungsgrundlage für die Firmenwertabschreibung erhöht werden. Eine Zuschussleistung erhöht allerdings – im konkreten Sachverhalt – nicht die Anschaffungskosten von Gesellschaftsanteilen, und kann somit nicht für die Berechnung der Firmenwertabschreibung im Zusammenhang mit der Gruppenbesteuerung angesetzt werden.
Die Zuschusszusage der Verkäuferin an ihre Enkelin wurde gleichzeitig mit der Kaufvereinbarung an die Käuferin abgetreten. Die Zuschusszusage war zweckgebunden für den Erwerb der Gesellschaft zu verwenden und wurde mit dem Kaufpreis aufgerechnet. Der enge zeitliche Zusammenhang zwischen dem Verkauf der Gesellschaft, der Gewährung der Zuschusszusage und der ausschließlichen Verwendung des Zuschusses ergeben nach Ansicht der Finanzverwaltung im gegenständlichen Fall wirtschaftlich betrachtet keine die Anschaffungskosten erhöhende Zuschussleistung.
Nachversteuerung von ausländischen Gruppenverlusten wegen tax-holidays
Verluste von ausländischen Gruppenmitgliedern können beim inländischen Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger im Ausmaß der Beteiligungshöhe zugerechnet werden. Eine Nachversteuerung dieser ausländischen Verluste erfolgt in Österreich, sobald es im Ausland zu einer Verlustverwertung kommen kann. Verluste ausländischer Gruppenmitglieder, deren Einkünfte im betreffenden Land aufgrund von tax holidays (als Investitionsanreiz) für einen bestimmten Zeitraum nicht besteuert werden, können in Österreich nicht verwertet werden. Bereits in der Vergangenheit in Österreich verwertete Verluste ausländischer Gruppenmitglieder werden nachversteuert, sobald das ausländische Gruppenmitglied in ein tax-holiday Regime wechselt.
Offene Siebentelbeträge aus Teilwertabschreibung bilden Vorgruppenverluste
Das nunmehrige Gruppenmitglied bildete eine Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung vor Einbeziehung in eine Unternehmensgruppe. Der Aufwand aus der Teilwertabschreibung ist steuerlich über sieben Jahre zu verteilen. Da diese Bestimmung nur eine steuerliche Verteilungsnorm darstellt, entsteht der Aufwand der Teilwertabschreibung im Jahr der Abschreibung.
Die noch verrechenbaren Siebentel können ab Gruppenzugehörigkeit gegen den laufenden Gewinn des Gruppenmitglieds verrechnet werden oder gehen in den Vorgruppenverlust des Gruppenmitglieds ein. Eine Verrechnung dieser Siebentel mit den sonstigen Gruppeneinkünften ist nicht möglich.
Kursverluste aus Treuhandkonto abzugsfähig
Kursverluste aus einem Fremdwährungs-Treuhandkonto sind abzugsfähig, selbst wenn das veranlagte Vermögen aus steuerfreien Veräußerungsgewinnen (im konkreten Fall aus einer internationalen Schachtelbeteiligung) stammt.
Voraussetzung für die Steuerwirksamkeit der Kursänderungen ist die freie Verfügbarkeit des Treuhandkontos (keine aufschiebenden Bedingungen oder Verfügungsbeschränkungen). In diesem Fall stellen die Kursverluste/Kursgewinne ein gesondert zu betrachtendes Rechtsgeschäft dar, das in keinem Zusammenhang mit dem steuerfreien Grundgeschäft (Veräußerung der internationalen Schachtelbeteiligung) steht.