Kfz mit ausländischen Kennzeichen weiterhin im Fokus der Finanzverwaltung
Wie der „Salzburger Steuerdialog 2011“ zeigt, nimmt die Finanzverwaltung weiterhin Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen ins Visier, deren dauernder Standort Österreich sein könnte und für die (noch) keine NoVA entrichtet wurde.
Die NoVA-Pflicht knüpft bei Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen an den dauernden Standort im Inland an, weil in diesem Fall nach längstens einem Monat das Fahrzeug in Österreich zugelassen werden muss. Wir haben bereits in unserem Tax Newsletter vom 25. September 2008 dazu berichtet.
Im Salzburger Steuerdialog finden sich dazu folgende Aussagen:
- Pendler, die täglich, wöchentlich oder monatlich zu ihrem Familiensitz im Ausland zurückkehren: dauernder Standort im Ausland, daher keine NoVA-Pflicht in Österreich;
- Zweitwohnsitz in anderem EU-Staat, das Kfz wird in Österreich am Hauptwohnsitz verwendet: dauernder Standort Österreich, daher NoVA-Pflicht in Österreich;
- Verwendung von Fahrzeugen eines Unternehmens fast ausschließlich durch eine Betriebstätte in Österreich: dauernder Standort in Österreich, daher NoVA-Pflicht in Österreich.
Sollten in Ihrem Unternehmen Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen eingesetzt werden, empfehlen wir Ihnen, kritisch zu prüfen, ob NoVA anfällt. Ihr PwC Betreuer unterstützt Sie dabei gerne.