Neues Formular für Umsatzsteuervoranmeldungen ab 2012

Das Bundesministerium für Finanzen hat das neue Formular, welches für Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) ab Jänner 2012 bzw. für das 1. Quartal 2012 zu verwenden ist, veröffentlicht. Die Felder des Formulars sind dabei gleich geblieben, das Format wurde aber auf ein scanbares Format umgestellt.

Ab 1. Jänner 2012 geht bei im Inland steuerpflichtigen Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über (Reverse-Charge-Verfahren), wenn das Entgelt mindestens EUR 5.000 beträgt. Derartige Lieferungen von Mobiltelefonen und Schaltkreisen in Österreich sind demnach in dem neuen Umsatzsteuerformular zuerst im Feld 000 zu erklären und in Folge im Feld 021 wieder abzuziehen.

Neue Version: UVA-Formular ab 2012