Achtung bei rumänischen UID – Überprüfung empfohlen

Die UID rumänischer Unternehmer, welche nicht in einem speziellen Register eingetragen sind, wurden für ungültig erklärt. Eine qualifizierte Überprüfung rumänischer UID wird dringend empfohlen.

 

Seit 2010 gibt es für rumänische Unternehmer eine Pflicht zur Eintragung in ein spezielles Register. Wenn dieser Pflicht nicht rechtzeitig nachgekommen wird, führt dies seit 1. August 2010 zu einer Ungültigkeit der UID.

Für österreichische Unternehmer hat dies Relevanz bei

  • Innergemeinschaftlichen Lieferungen an rumänische Unternehmer: die UID-Nummer ist Teil des Buchnachweises für die Umsatzsteuerbefreiung;
  • Innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen an rumänische Unternehmer: die UID-Nummer ist Unternehmernachweis für das Empfängerortprinzip.

Die UID-Nummer wird auch für die Zusammenfassende Meldung benötigt. Sollten Sie Geschäfte mit rumänischen Unternehmern abschließen, empfehlen wir, eine qualifizierte Überprüfung der UID über FinanzOnline vorzunehmen.

Bei Ungültigkeit empfehlen wir, unverzüglich den rumänischen Geschäftspartner zu kontaktieren und die weitere Vorgehensweise mit Ihrem PwC-Berater zu besprechen.