Tax Newsletter: Neues DBA mit Griechenland

Mit 1. April 2009 tritt ein neues DBA mit Griechenland in Kraft (BGBl III 16/2009). Die neuen Abkommensbestimmungen sind ab 1. Jänner 2010 erstmals anwendbar.

Das Abkommen orientiert sich inhaltlich am OECD-Musterabkommen. Im Wesentlichen betreffen die Neuerungen folgende Bestimmungen:

  • Im Sinne des Art. 5 entsteht eine Betriebsstätte unter anderem, wenn die Bauausführungen bzw. Montagen mehr als neun Monate andauern (bisher zwölf Monate). Weiters wird nun vom Betriebsstättenbegriff auch die Erbringung von technischen Dienstleistungen und Beratungsleistungen, welche 180 Tage oder länger innerhalb von zwölf Monaten andauern, erfasst.
  • Die Quellensteuer für Dividenden beträgt generell 15%, bei einer Beteiligung einer Gesellschaft zu mindestens 25% beträgt die Quellensteuer 5%.
  • Die Quellensteuer für Zinsen beträgt 8%. Die neuen Bestimmungen des Abkommens sehen keine Sonderregelung im Zusammenhang mit Zinsen aus Staatsanleihen mehr vor. Bei einem österreichischen Steuerpflichtigen kommt das Besteuerungsrecht Österreich zu, Griechenland erhält das Recht zum Quellensteuerabzug.
  • Die Quellensteuer auf Lizenzgebühren wird auf 7% reduziert (bisher 10%).
  • Bei den Einkünften aus unselbständiger Arbeit gilt grundsätzlich die 183-Tage-Regel, wobei sich diese nicht mehr auf das Kalenderjahr, sondern auf einen 12-Monats-Zeitraum, bezieht.

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wendet Österreich weiterhin grundsätzlich die Befreiungsmethode unter Progressionsvorbehalt und Griechenland die Anrechnungsmethode an.