Befristete Investitionsförderung für große Unternehmen in 2017
Die im Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 beschlossene Investitionsförderung für wachstumsstarke, große Unternehmen wird nach der Ministerratssitzung am 28. Februar 2017 dem Vernehmen nach als Investitionszuwachsprämie umgesetzt. Eine vorzeitige Abschreibung, wie zunächst im Arbeitsprogramm vorgesehen, würde eine selektive steuerliche Maßnahme und damit verbotene staatliche Beihilfe darstellen.
Gefördert werden sollen große Unternehmen mit zumindest 250 Beschäftigten oder mit Umsatz über 50 Mio € und Bilanzsumme über 43 Mio €. Unternehmen, die keine Jahresabschlüsse für zumindest drei volle Geschäftsjahre vorlegen können, sind von einer Förderung ausgenommen.
Die Eckpunkte der geplanten Investitionszuwachsprämie:
- Gefördert werden Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen eines Unternehmens an österreichischen Standorten, ausgenommen z.B. gebrauchte Anlagegüter, Investitionen in Fahrzeuge, leasingfinanzierte Investitionen, Grundstücke, Finanzanlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter und aktivierte Eigenleistungen.
- Die Förderung erfolgt in Form einer Prämie iHv 10 % des Investitionszuwachses. Der Investitionszuwachs definiert sich als der Investitionsbetrag, der den Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre übersteigt.
- Der förderfähige Investitionszuwachs muss mindestens 500.000 € betragen und ist mit 10 Mio € gedeckelt. Damit ergibt sich eine mögliche Einzelförderung von mindestens 50.000 € bis max. 1 Mio €. Zu beachten ist dabei allerdings, dass die Voraussetzungen und betraglichen Einschränkungen der Förderbedingungen erfüllt werden müssen.
- Der Antrag muss im Zeitraum von 1. März 2017 bis 31. Dezember 2017 gestellt werden. Die Umsetzung der betreffenden Investitionsvorhaben muss sodann binnen zwei Jahren nach Ausstellung des Fördervertrages erfolgen.
- Für die Investitionszuwachsprämie stehen insgesamt 100 Mio € zu Verfügung. Diese Mittel werden nach dem „first-come, first-serve“ Prinzip vergeben.
- Die Investitionszuwachsprämie soll im Auftrag des BMWFW von der aws und der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank abgewickelt werden.
Die konkreten Anspruchsvoraussetzungen und die genaueren Details zur Abwicklung der Beantragung dieser Investitionsförderung werden in einer Förderrichtlinie der aws festgelegt werden. Haben Sie in der Zwischenzeit Fragen? Dann wenden Sie sich gerne persönlich an uns.
Autorin: Nikola Breinhölder