PwC | Österreich
    • Choose a language:
    • English
  • Dienstleistungen
  • Steuerberatung
  • Steuernachrichten
    • Choose a language:
    • English
  • Steuerberatung
  • Wirtschaftsprüfung
  • Unternehmensberatung
  • Planung, Beratung und Optimierung
  • Laufende Betreuung
  • People and Organisation

COVID-19-Kurzarbeitsmodell & Sonderbetreuungszeit

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem COVID-19-Kurzarbeitsmodell sowie mit der Sonderbetreuungszeit gem § 18b AVRAG. Zu weiteren arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Covid-19 lesen Sie auch unseren Beitrag Arbeitsrechtliche Fragen rund um das Coronavirus.

COVID-19-Kurzarbeitsmodell

Vereinfachtes Kurzarbeitsmodell

Kurzarbeit in Betrieben ist die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit und des Arbeitsentgelts in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Kurzarbeit hat dabei den Zweck, die Personalkosten temporär zu verringern und gleichzeitig die Beschäftigten zu halten. Arbeitslosigkeit soll verhindert und der Einsatz der Arbeitskräfte im späteren wirtschaftlichen Aufschwung gewährleistet werden. Das bestehende Kurzarbeitsmodell wurde durch das COVID-19-Gesetz abgeändert, wobei dieses vereinfachte Modell an den Bedarf der aktuellen Krisensituation angepasst wurde. Jeder Betrieb, der die wirtschaftliche Notwendigkeit der COVID-19-Kurzarbeit begründen kann, kann diese beantragen. Ein sehr rascher Ablauf des Verfahrens soll gewährleistet werden, die Unterschrift der Sozialpartner soll binnen 48 Stunden ab Vorliegen der unterschriftsfertigen Vereinbarung erfolgen.

Anträge können ab 16. März 2020, rückwirkend per 1. März 2020, gestellt werden, wobei eine Dauer der Kurzarbeit von maximal 3 Monaten vorgesehen ist, welche um weitere 3 Monate verlängerbar ist. Seitens des AMS wird zugesichert, trotz hohen Antragsanfalls die Anträge rasch und rückwirkend zu bearbeiten, um den Unternehmen die weitere Planung möglichst zu erleichtern. Kommunikation per E-Mail und telefonisch sind vorgesehen.

Überblick / Eckpunkte

  • Bei betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit kann auf Basis einer Sozialpartnervereinbarung die Kürzung der Arbeitszeit von 10% – 90% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit beantragt werden (phasenweise Senkung auf 0% möglich).
  • Nettoentgeltgarantie: Arbeitnehmer mit Bruttoentgelten bis zu EUR 1.700,– mtl. erhalten vom Arbeitgeber ein Entgelt von 90% des vor Kurzarbeit bezogenen Nettoentgelts, bei Bruttoentgelten von EUR 1.700,– bis EUR 2.685,– 85% und bei Bruttoentgelten von über EUR 2.685,– 80%.
  • Der dabei entstandene Entgeltausfall wird durch das AMS in Form einer Kurzarbeitsbeihilfe ausgeglichen (bis zur Höchstbeitragsgrundlage). Ebenfalls ersetzt werden dem Arbeitgeber die anteiligen Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge.
  • Sozialversicherungsbeiträge sind auf Basis des Entgelts wie vor der Kurzarbeit zu leisten.
  • Es gibt bereits ein Muster für die Sozialpartnervereinbarung als Einzelvereinbarung (wenn kein Betriebsrat im Unternehmen vorhanden) und ein Muster für die Sozialpartnervereinbarung als Betriebsvereinbarung. An einer neuen Richtlinie für das COVID-19-Kurzarbeitsmodell wird seitens des AMS gearbeitet.
  • Urlaub: Vor Beginn der Kurzarbeit müssen Arbeitnehmer auf Wunsch des Arbeitgebers das Urlaubsguthaben vergangener Urlaubsjahre und Zeitguthaben zur Gänze konsumieren.
  • Während der Kurzarbeit und einen Monat danach dürfen Kündigungen nicht ausgesprochen werden (Ausnahmen möglich). Bei Urlaub und Krankenständen während der Kurzarbeit gebührt dem Arbeitnehmer wie bisher das volle Entgelt wie vor Kurzarbeit.
  • Mehr- und Überstunden während der Kurzarbeit sind möglich.

Antragsablauf

Kurzarbeit setzt voraus:

  • Wirtschaftliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19, entsprechende Begründung;
  • Betriebsvereinbarung, in Betrieben ohne Betriebsrat Einzelvereinbarung, dh Zustimmung des Betriebsrates/der Arbeitnehmer ist erforderlich;
  • Sozialpartnervereinbarung zwischen Wirtschaftskammer und Gewerkschaft;
  • Übermittlung aller Dokumente an AMS – Unterfertigung im Zustimmungsfall binnen 48 Stunden;
  • Zustimmung des Arbeitsmarktservice.

Sonderbetreuungszeit

Gemäß § 18b AVRAG können Arbeitgeber im Falle der behördlichen Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen für Arbeitnehmer, die nicht in einem versorgungskritischen Bereich tätig sind, eine Sonderbetreuungszeit im Ausmaß von bis zu drei Wochen für die Betreuung von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, für die eine Betreuungspflicht besteht, gewähren. Die Entscheidung darüber, ob Sonderbetreuungszeit gewährt werden kann, liegt beim Arbeitgeber und bedarf einer Vereinbarung. Es besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers darauf. Die Gewährung kann, auch wenn das Gesetz keine ausdrückliche diesbezügliche Regelung trifft, wohl auch in einzelnen Arbeitstagen gewährt werden.

Es handelt sich um einen neuen, selbständigen Anspruch, welcher auf sonstige Ansprüche wie Urlaub und Pflegefreistellung nicht angerechnet wird. Die Pflegefreistellung gemäß § 16 UrlG kommt als Anspruch auf Dienstfreistellung wegen der behördlichen Schließung von Lehranstalten und Kinderbetreuungseinrichtungen grundsätzlich nicht in Betracht.

Der Begriff der versorgungskritischen Bereiche ist gesetzlich nicht näher definiert. Es handelt sich nach der Intention des Gesetzgebers um volkswirtschaftlich wesentliche Bereiche (insbesondere Lebensmittelerzeugung und -handel, Apotheken, Gesundheitsversorgung, öffentliche Sicherheit).

Arbeitgeber haben Anspruch auf Vergütung von einem Drittel des in der Sonderbetreuungszeit an die Arbeitnehmer bezahlten Entgelts durch den Bund. Der Anspruch auf Vergütung ist mit der monatlichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (derzeit: EUR 5.370,–) gedeckelt und binnen sechs Wochen vom Tage der Aufhebung der behördlichen Maßnahmen (in diesem Fall der Schließung von Lehranstalten und Kinderbetreuungseinrichtungen) beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt geltend zu machen.

 

Autorin: Eva Krichmayr

FB twitter Linkedin
TagsArbeitsrechtCoronaCorona-19 GesetzKurzarbeitSonderbetreuungszeit
Foto von Ursula Roberts
Ursula Roberts Kontakt aufnehmen

Kategorien

  • Allgemeines
  • Legal

Themen

Archiv

Archive

Neueste Nachrichten

  • EuGH konkretisiert bisherige Aussagen zur Steuerschuld kraft Rechnung bei Leistungen an Endverbraucher – Aufteilung und Schätzung
  • Zukunft gestalten: Finanzierungs- und ESG-Chancen mit der neuen aws-Garantierichtlinie 2025-2028
  • Förderungsmöglichkeiten für Investitionen im Bereich der Energiewende und Kreislaufwirtschaft
  • Förderungsmöglichkeiten für den Verteidigungssektor
  • BMF-Erlass – Senkung der Zinssätze

Steuernachrichten abonnieren

wöchentliche Updates erhalten

The Academy

Praxiswissen für Ihren Unternehmenserfolg veranstaltungen.pwc.at

  • Presse
  • Kontakt
© 2015 — 2023 PwC. All rights reserved. PwC refers to the PwC network and/or one or more of its member firms, each of which is a separate legal entity. Please see www.pwc.com/structure for further details.
  • Impressum
  • Legal Disclaimer
  • Privacy Policy
  • Cookies
  • Impressum
  • Rechtliche Hinweise
  • Datenschutzerklärung
  • Über Cookies
  • Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um die Nutzung bestimmter Funktionen der Website zu ermöglichen, für die Webanalyse, um das PwC Serviceangebot kontinuierlich zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Diese Einwilligung kann jederzeit über Ihre Browser-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

    Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und Cookie-Information.
    Alle Cookies akzeptieren Nur erforderliche Cookies akzeptieren Cookie Einstellungen
    Manage consent

    Datenschutzübersicht

    Diese Webseite benutzt Cookies zur Verbesserung Ihrer Nutzererfahrung und unseres Informationsangebotes. Wir verwenden verschiedene Cookie-Arten: Essenzielle Cookies zur Erreichung der Funktionen der Webseite (zB. Spracheinstellungen). Weiters nutzen wir Cookies von Drittanbietern um zu verstehen, wie Sie unsere Seite nutzen. Diese Cookies sind nicht notwendig für die Funktionalität der Seite und Sie können daher der Setzung des Selbigen widersprechen.
    Notwendige
    immer aktiv
    Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
    CookieDauerBeschreibung
    cookielawinfo-checkbox-advertisement1 yearSet by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to record the user consent for the cookies in the "Advertisement" category .
    cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
    cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
    cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
    cookielawinfo-checkbox-others11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other.
    cookielawinfo-checkbox-performance11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
    CookieLawInfoConsent1 yearRecords the default button state of the corresponding category & the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
    viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
    Funktionell
    Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
    CookieDauerBeschreibung
    pll_language1 yearThe pll _language cookie is used by Polylang to remember the language selected by the user when returning to the website, and also to get the language information when not available in another way.
    Analyse
    Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
    CookieDauerBeschreibung
    _ga2 yearsThe _ga cookie, installed by Google Analytics, calculates visitor, session and campaign data and also keeps track of site usage for the site's analytics report. The cookie stores information anonymously and assigns a randomly generated number to recognize unique visitors.
    _ga_1HVDJSXJME2 yearsThis cookie is installed by Google Analytics.
    SAVE & ACCEPT
    Powered by CookieYes Logo