PwC Remote Meeting Room für Gesellschafter- und Organversammlungen
Seit Inkrafttreten des gesellschaftsrechtlichen COVID-19-
Die neuen Regelungen
Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen sind im Verordnungsweg geregelt worden. Statt der physischen Zusammenkunft sind danach Versammlungen im Rahmen von Videokonferenzen (dh eine ak
Weiterhin sind jedoch gesetzliche und gesellschaftsvertragliche Regelungen über die Einberufung und Durchführung derartiger (dann virtueller) Versammlungen zu beachten, sofern nach der COVID-19-Gesetzgebung nichts anderes gilt. Im Besonderen gelten notarielle Beurkundungspflichten, gerade bei der Durchführung von Hauptversammlungen einer AG, weiter, wurden jedoch durch Ausweitung der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel für notarielle Amtshandlungen an moderne Maßstäbe angepasst.
Diese – gerade für international tätige (Konzern-)Unternehmen – begrüßenswerten Neuerungen gelten derzeit jedoch nur bis Ende 2020. Es bleibt abzuwarten, ob diese zielführenden gesellschaftsrechtlichen Erleichterungen auch in den Post-Covid-Gesetzesbestand
Was kann PwC für Sie tun?
Um Ihnen vor diesem Hintergrund nicht nur rechtlich, sondern auch technisch unterstützend zur Seite zu stehen, haben wir gemeinsam mit unseren IT-Experten den PwC Remote Meeting Room für Sie gebaut. Es handelt sich hierbei um einen virtuellen, passwortgeschützten Konferenzraum, den Sie nicht nur für Ihre Gesellschafterversammlungen und Organsitzungen, sondern auch für Ihre Kundentermine nützen können – dies nicht mit Ablaufdatum, sondern über den 31. Dezember 2020 hinaus.
Das einzige, was Sie dazu benötigen, ist ein PC/Laptop mit Kamera und Mikrofon sowie eine übertragungsstarke Internetverbindung. Ist die Involvierung eines Notars für Ihre Versammlung erforderlich, stimmen wir dies, insbesondere auch im Hinblick auf die technischen Vorkehrungen auf Seiten des Notars, gerne für Sie ab.
Mehr Informationen zum PwC Remote Meeting Room finden Sie hier:
Ausführliche Details über die gesetzlichen Erleichterungen für die Abhaltung von Versammlungen der Gesellschafter und von Organmitgliedern aufgrund des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes können Sie in der 4-teiligen Beitragsserie unseres Legal-Blogs nachlesen:
„COVID-19: Gesellschaftsrechtliche Entscheidungsfindung – was ist “remote” möglich?“