PwC | Österreich
    • Choose a language:
    • English
  • Dienstleistungen
  • Steuerberatung
  • Steuernachrichten
    • Choose a language:
    • English
  • Steuerberatung
  • Wirtschaftsprüfung
  • Unternehmensberatung
  • Planung, Beratung und Optimierung
  • Laufende Betreuung
  • People and Organisation

Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023): Einführung der Flexiblen Kapitalgesellschaft und Herabsetzung des Mindeststammkapitals der GmbH auf EUR 10.000

Am 26. Mai 2023 wurde – gemeinsam mit dem Start-up-Förderungsgesetz – der Entwurf des GesRÄG 2023 veröffentlicht, das für Start-ups bzw Neugründungen erhebliche Anreize und Erleichterung schaffen soll. Insbesondere soll die neue Gesellschaftsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG) eingeführt sowie Beteiligungen daran erleichtert werden. Durch das Start-up-Förderungsgesetz werden die sogenannten Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen einer begünstigten Besteuerung unterworfen.

Die FlexKapG (auch: FlexCo) wird eine Hybridform zwischen GmbH und AG einnehmen, jedoch grundsätzlich auf dem GmbH-Gesetz aufbauen, das auch subsidiär anzuwenden sein wird.

Zudem soll für GmbHs generell das Mindeststammkapital auf EUR 10.000 und die Mindesteinzahlung auf EUR 5.000 gesenkt werden; die 10-Jahres-Frist der Gründungsprivilegierung (dh die Aufzahlung auf EUR 35.000 bzw EUR 17.500) soll zur Gänze entfallen.

Eckpunkte Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG)

  • Rechtsformzusatz
    • Flexible Kapitalgesellschaft bzw FlexKapG
    • Flexible Company bzw FlexCo
  • Stammkapital mind EUR 10.000
    • davon mind EUR 5.000 eingezahlt
    • Mindeststammeinlage eines Gesellschafters EUR 1
    • Mindesteinzahlung pro Gesellschafter: ein Viertel der (baren) Stammeinlage
    • Sacheinlage möglich (Gründungsprüfung wie bei GmbH)
  • Vereinfachte Willensbildung
    • Schriftliche Gesellschafterbeschlüsse generell zulässig → es müssen nicht mehr alle Gesellschafter einem Umlaufbeschluss explizit zustimmen (anders als § 34 GmbHG)
    • Stimmabgabe in Textform (auch ohne eigenhändige Unterschrift, zB durch E-Mail) kann im Gesellschaftsvertrag vorgesehen werden
  • Unternehmenswert-Anteile (UW-A)
    • UW-A können im Ausmaß von unter 25% des Stammkapitals ausgegeben werden
    • Nennbetrag mind 1 Cent
    • Stammeinlage voll einzuzahlen
    • Beteiligung am Substanzwert (Bilanzgewinn und Liquidationserlös) im Verhältnis der Stammeinlagen
      • Abweichung möglich, sofern Gleichbehandlung mit Gründungsgesellschaftern
    • Keine Eintragung der Unternehmenswert-Beteiligten im Firmenbuch, nur im (internen) Anteilsbuch (analog zu Aktienbuch), aber die Namensliste und Anteilsliste sind spätestens 9 Monate nach Bilanzstichtag beim Firmenbuch einzureichen → Namensliste wird veröffentlicht (Aufnahme in Urkundensammlung)
    • Unternehmenswert-Beteiligte (UW-B) haben
      • kein Stimmrecht, nur Teilnahmerecht an Generalversammlung mit Frage- und Auskunftsrecht
      • kein Anfechtungsrecht
      • keine Nachschusspflicht
      • keine Ausfallshaftung
      • kein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen
      • aber Mitverkaufsrecht bei mehrheitlichem Verkauf der Gründungsgesellschafter
      • Informations- und Einsichtsrechte in „Bücher und Schriften“, dh idR Buchhaltung, Jahresabschluss und (rechtliche) Dokumente
    • Steuerliche Vergünstigungen für UW-A von Mitarbeitern, sofern sie Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen nach § 67a EStG (neu) darstellen → werden iW erst bei Realisierung, Aufhebung der Vinkulierung oder Beendigung des Dienstverhältnisses (anstatt bei Zuteilung) besteuert, und zwar
      • 75% des Veräußerungsgewinns (bzw des Verkehrswerts): mit 27,5%
      • 25% des Veräußerungsgewinns (bzw des Verkehrswerts): nach Tarif
      • Voraussetzungen:
        • Ausgabe der UW-A unentgeltlich (bzw zum Nennwert) binnen 10 Jahren nach Gründungsjahr
        • max 100 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
        • max EUR 40 Mio Umsatz
        • keine vollständige Einbeziehung der FlexKapG in einen Konzernabschluss
        • Veräußerung/Übertragung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich (Vinkulierung)
        • Pro Arbeitnehmer max 10% Beteiligung
        • Bei Veräußerung: Dienstverhältnis seit mind 3 Jahren (im Zeitpunkt der Realisierung)
        • Sonstige Realisierung erst nach Ablauf von 5 Jahren
      • Vereinfachte Anteilsübertragung
        • (Reguläre) Geschäftsanteile: Beurkundung durch Notar oder Rechtsanwalt à kein Notariatsakt notwendig!
        • UW-A: Schriftform ausreichend
      • Geschäftsanteile:
        • Generell teilbar
        • Können von der Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen selbst erworben oder in Pfand genommen werden (bis 1/3 des Stammkapitals)
        • Ausgabe von Stückanteilen möglich (Nennwert mind EUR 1)
      • Flexible Kapitalmaßnahmen bzw Umstrukturierung
        • Bedingte Kapitalerhöhung, zB zur Gewährung von Bezugsrechten oder zur Gewährung von Anteilsoptionen an Mitarbeiter
        • Genehmigtes Kapital zur potenziellen Ausgabe neuer Geschäftsanteile binnen 5 Jahren nach Eintragung der Gesellschaft ins Firmenbuch
        • Umwandlung von UW-A in Geschäftsanteile möglich
        • Umwandlung von GmbH oder AG in FlexKapG (und vice versa)
        • Geschäftsführer können für 5 Jahre zur Ausgabe von Finanzierungsinstrumenten mit späteren Bezugs- und Wandlungsrechten ermächtigt werden

Fazit

Nach einer langen Vorlaufzeit dürfte die (früher als „Austrian Limited“ titulierte) FlexKapG nun endlich Wirklichkeit werden. Sie wird nicht nur der Flexibilisierung bzw Erleichterung der Unternehmensgründung dienen, sondern vor allem auch den notwendigen Gründungsaufwand erheblich reduzieren. Damit wird auch eine Senkung der Mindest-KöSt auf EUR 500 einhergehen. Das Gesetz soll ab 1. November 2023 in Kraft treten. Danach muss bei jeder angemeldeten Änderung eines GmbH-Gesellschaftsvertrags auch die Gründungsprivilegierung beseitigt werden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes könnten bestehende GmbHs und AGs in FlexKapG umgewandelt werden.

Die Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen sind übrigens nicht auf FlexKapG beschränkt, sondern können auch an GmbHs und AGs eingeräumt werden – allerdings generell nicht an solchen Gesellschaften, die zu einem Konzern gehören.

Insgesamt bleibt abzuwarten, ob bzw mit welchen Änderungen der aktuell vorliegende Gesetzesentwurf beschlossen wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung iZm oben genannten Themen? Wir sind gerne für Sie da und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Links

Ministerialentwurf zum Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz – FlexKapGG; Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 – GesRÄG 2023 (276/ME)

Erläuterungen zum vorgenannten Ministerialentwurf

Ministerialentwurf zum Start-Up-Förderungsgesetz

Erläuterungen zum vorgenannten Ministerialentwurf

FB twitter Linkedin
TagsAustrian LimitedFlexCoFlexible KapitalgesellschaftFlexible Kapitalgesellschafts-GesetzFlexKapGFlexKapGGGesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023GesRÄG 2023NeugründungenStart-Up-FörderungsgesetzStart-ups
Foto von Verena Heffermann
Verena Heffermann Kontakt aufnehmen
Foto von Isabella Lechner
Isabella Lechner Kontakt aufnehmen

Kategorien

  • Allgemeines
  • Legal

Themen

Archiv

Archive

Neueste Nachrichten

  • EuGH konkretisiert bisherige Aussagen zur Steuerschuld kraft Rechnung bei Leistungen an Endverbraucher – Aufteilung und Schätzung
  • Zukunft gestalten: Finanzierungs- und ESG-Chancen mit der neuen aws-Garantierichtlinie 2025-2028
  • Förderungsmöglichkeiten für Investitionen im Bereich der Energiewende und Kreislaufwirtschaft
  • Förderungsmöglichkeiten für den Verteidigungssektor
  • BMF-Erlass – Senkung der Zinssätze

Steuernachrichten abonnieren

wöchentliche Updates erhalten

The Academy

Praxiswissen für Ihren Unternehmenserfolg veranstaltungen.pwc.at

  • Presse
  • Kontakt
© 2015 — 2023 PwC. All rights reserved. PwC refers to the PwC network and/or one or more of its member firms, each of which is a separate legal entity. Please see www.pwc.com/structure for further details.
  • Impressum
  • Legal Disclaimer
  • Privacy Policy
  • Cookies
  • Impressum
  • Rechtliche Hinweise
  • Datenschutzerklärung
  • Über Cookies
  • Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um die Nutzung bestimmter Funktionen der Website zu ermöglichen, für die Webanalyse, um das PwC Serviceangebot kontinuierlich zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Diese Einwilligung kann jederzeit über Ihre Browser-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

    Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und Cookie-Information.
    Alle Cookies akzeptieren Nur erforderliche Cookies akzeptieren Cookie Einstellungen
    Manage consent

    Datenschutzübersicht

    Diese Webseite benutzt Cookies zur Verbesserung Ihrer Nutzererfahrung und unseres Informationsangebotes. Wir verwenden verschiedene Cookie-Arten: Essenzielle Cookies zur Erreichung der Funktionen der Webseite (zB. Spracheinstellungen). Weiters nutzen wir Cookies von Drittanbietern um zu verstehen, wie Sie unsere Seite nutzen. Diese Cookies sind nicht notwendig für die Funktionalität der Seite und Sie können daher der Setzung des Selbigen widersprechen.
    Notwendige
    immer aktiv
    Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
    CookieDauerBeschreibung
    cookielawinfo-checkbox-advertisement1 yearSet by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to record the user consent for the cookies in the "Advertisement" category .
    cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
    cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
    cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
    cookielawinfo-checkbox-others11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other.
    cookielawinfo-checkbox-performance11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
    CookieLawInfoConsent1 yearRecords the default button state of the corresponding category & the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
    viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
    Funktionell
    Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
    CookieDauerBeschreibung
    pll_language1 yearThe pll _language cookie is used by Polylang to remember the language selected by the user when returning to the website, and also to get the language information when not available in another way.
    Analyse
    Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
    CookieDauerBeschreibung
    _ga2 yearsThe _ga cookie, installed by Google Analytics, calculates visitor, session and campaign data and also keeps track of site usage for the site's analytics report. The cookie stores information anonymously and assigns a randomly generated number to recognize unique visitors.
    _ga_1HVDJSXJME2 yearsThis cookie is installed by Google Analytics.
    SAVE & ACCEPT
    Powered by CookieYes Logo