Teilsuspendierung DBA Österreich – Belarus

Belarus hat für den Zeitraum 1. Juni 2024 bis 31. Dezember 2026 die Art 10 (Dividenden), Art 11 (Zinsen) sowie Art 13 (Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen) des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Österreich und Belarus (BGB III 69/2002 idF BGBl III 129/2015) einseitig aufgehoben. Österreich hat darauf reagiert und ebenso die Anwendung der Art 10, […]

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Informationsaustausch im Doppelbesteuerungsabkommen mit Weißrussland

Das seit 2001 bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und Weißrussland wurde an den neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft angepasst. Die Änderungen treten mit 1. Oktober 2015 in Kraft und finden auf alle Steuerzeiträume Anwendung, die am oder nach dem 1. Jänner 2016 beginnen.

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