Offenlegung des Jahresabschlusses bis 30. September 2025

Vertreter von Kapitalgesellschaften mit Bilanzstichtag 31. Dezember aufgepasst: Um empfindlich hohe Zwangsstrafen zu vermeiden, sollten Sie auf die fristgerechte Offenlegung des Jahresabschlusses beim Firmenbuchgericht bis 30. September 2025 achten. Dabei ist zu beachten, dass Jahresabschlüsse in strukturierter Form an das Firmenbuch übermittelt werden müssen. Offenlegungspflicht Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, SE) Personengesellschaften, bei […]

weiterlesen

Offenlegung des Jahresabschlusses bis 30. September 2023

Vertreter von Kapitalgesellschaften mit Bilanzstichtag 31. Dezember aufgepasst: Um empfindlich hohe Zwangsstrafen zu vermeiden, sollten Sie auf die fristgerechte Offenlegung des Jahresabschlusses beim Firmenbuchgericht bis 30. September 2023 achten. Offenlegungspflicht Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, SE) Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftet (z.B. GmbH & Co KG) bestimmte Genossenschaften sowie Zweigniederlassungen […]

weiterlesen