Neue Nachweispflichten für die KESt-Befreiung bei EU-Dividenden
Nach der aktuellen Fassung der EStR Rz 7759 muss eine österreichische Gesellschaft für die KESt-Befreiung ihrer Dividenden an ihre EU-Muttergesellschaft eine Kopie der Ansässigkeitsbescheinigung (ZS-EUMT-Formular) an das Finanzamt übermitteln. KESt-Befreiung für EU-Dividenden nach der Mutter-Tochter-Richtlinie Schüttet eine österreichische Tochtergesellschaft ihre Gewinne an ihre ausländische Muttergesellschaft aus, so muss die österreichische Tochter vorbehaltlich der Begünstigungen der Mutter-Tochter-Richtlinie oder eines anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen von der beschlossenen Bruttodividende […]
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