VfGH bestätigt Einführung der Immo-ESt für Altvermögen als verfassungskonform
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. September 2015 über den Antrag des Bundesfinanzgerichts auf Prüfung der Verfassungskonformität der Immobilienertragsteuer entschieden. Er sieht in der mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 eingeführten Besteuerung privater Grundstücksveräußerungen keine Verletzung des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzprinzips. Der VfGH verweist in der Entscheidung auf seine ständige Rechtsprechung, wonach das bloße Vertrauen auf den unveränderten […]
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