Schweiz – Revision des Mehrwertsteuergesetzes

Nicht nur die EU Mitgliedstaaten ändern mit 1. Jänner 2010 mit dem Mehrwertsteuer-Paket ihre Umsatzsteuergesetze, auch unsere Schweizer Nachbarn haben am Freitag, den 12. Juni 2009, die Revision des Mehrwertsteuer-Gesetzes (MWSTG) beschlossen.

Die Steuersatzerhöhung (von 7,6% auf 8%) soll – wenn das Volk Ende September 2009 zustimmt – hingegen erst auf den 1. Jänner 2011 wirksam werden.

Wichtigste Änderungen per 1. Jänner 2010

Eine Reihe von neuen Möglichkeiten und Erleichterungen bieten sich:

  • Die Steuerpflicht beginnt mit der Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit und ist für Start-ups nicht mehr mit Optionen verknüpft.
  • Die Bestimmungen zum Ort der Dienstleistungen werden an das EU-Recht (EU-Mehrwertsteuer-Paket) angepasst.
  • Der Vorsteuerabzug ist nur noch bei ausgenommenen Umsätzen und bei Erhalt von Subventionen zu kürzen. Spenden, Dividenden und andere Nichtumsätze führen nicht mehr zu Vorsteuerkürzungen.
  • Holdinggesellschaften erhalten weitgehende Vorsteuerabzugsmöglichkeiten; für den Beteiligungsbereich kann im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.
  • Die Besteuerung des baugewerblichen Eigenverbrauchs fällt weg.
  • Bei unternehmerischer Tätigkeit besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Vorsteuerabzug. Der Anspruch ist nicht mehr von formellen Voraussetzungen abhängig, sondern nur noch an den Nachweis der Bezahlung der Steuer gebunden.
  • Die Revisionen durch die Steuerverwaltung haben neu eine abschließende Wirkung und die Unternehmen erhalten die Möglichkeit, eine Revision durch die ESTV zu verlangen, was die Rechtssicherheit erhöht.

 

Fazit und Empfehlung

Wir empfehlen den Unternehmen, sich rechtzeitig mit den konkreten Auswirkungen des neuen MWSTG auf ihr Unternehmen zu befassen und die notwendigen Anpassungen vor allem im ERP-System zu veranlassen. Die Änderungen sind aber auch eine Gelegenheit, Optimierungschancen (Vorsteuerabzug, Gruppenbesteuerung, Optionen etc.) wahrzunehmen.