Herabsetzungsanträge für Vorauszahlungen 2009 bis 30. September 2009 möglich

Werden die aktuell vorgeschriebenen Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen 2009 die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer auf das voraussichtliche steuerliche Einkommen 2009 übersteigen, kann bis 30. September 2009 beim Finanzamt ein Herabsetzungsantrag der Vorauszahlungen 2009 eingebracht werden. Dem Herabsetzungsantrag ist eine nachvollziehbare Planungs- bzw. Prognoserechnung beizulegen, dem das Finanzamt das voraussichtliche Einkommen 2009 entnehmen kann. Bei Unternehmensgruppen im Sinne des § 9 Körperschaftsteuergesetz ist der Herabsetzungsantrag vom Gruppenträger zu stellen, wobei für die Berechnung das steuerliche Einkommen aller Gruppenmitglieder einzubeziehen ist.