Neuerung im Zoll ab 1. September 2009: EORI-Nummer verpflichtend in Zollanmeldungen anzugeben

Economic Operators Registration and Identification Number

Mit 1. Juli 2009 wurde aufgrund der EU Verordnung 312/2009 für Zollzwecke die so genannte EORI-Nummer EU-weit eingeführt. Aufgrund der späten Veröffentlichung der Verordnung wurde die Einführung der verpflichtenden Angaben in den Zollanmeldungen auf den 1. September 2009 verschoben. In der nationalen Übergangsphase, die bis 31. Dezember 2009 vorgesehen ist, kann anstelle der EORI-Nummer jedoch noch die UID-Nummer angegeben werden.

Wozu benötigt man eine EORI-Nummer?

Die EORI-Nummer dient zur eindeutigen Identifikation sämtlicher Wirtschaftsbeteiligter innerhalb der EU für Zollzwecke und ist bei jeder Form des Informations- bzw. Datenaustausches (insbesondere bei Zollanmeldungen) mit den Zollbehörden der EU erforderlich.

Wer muss sich registrieren lassen?

Wirtschaftsbeteiligte, die ihren Sitz oder Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft haben, müssen sich jedenfalls registrieren lassen. Das sind alle Personen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit auch Tätigkeiten ausüben (auch passiv), die unter die Bestimmungen des Zollrechts fallen (z.B. als Importeur, Exporteur, Anmelder, Bewilligungsinhaber für ein Zollverfahren und dgl.).

Jedem Wirtschaftsbeteiligten wird nur eine einzige EORI-Nummer zugeteilt, die in der gesamten EU auch für die unselbständigen Niederlassungen (keine eigene Rechtspersönlichkeit) gültig ist. Selbständige Tochtergesellschaften (mit eigener Rechtspersönlichkeit) von multi-nationalen Unternehmen müssen sich selbst in dem Mitgliedstaat registrieren, in dem sie ansässig sind.

Wie kann man sich registrieren lassen?

Jeder Wirtschaftsbeteiligte stellt selbst (nicht durch den Spediteur) den EORI-Antrag an das Zollamt. Der Antrag auf Registrierung hat über das Internet (https://zoll.bmf.gv.at/eori) zu erfolgen. Einen Leitfaden für das Antragsverfahren sowie andere Informationen zum EORI finden Sie unter folgendem Link: https://www.bmf.gv.at/Zoll/ezoll/_start.htm. Die Antragsdaten werden dem Wirtschaftsbeteiligten anschließend mittels E-Mail in Form eines EORI-Antrages übermittelt, der auszudrucken und unterfertigt an das für den Sitz des Wirtschaftsbeteiligten zuständige Zollamt auf dem Postweg oder mittels Telefax zu übermitteln ist.