Outplacementkosten
Das BMF hat eine interessante Aussage zur steuerlichen Behandlung von Outplacementkosten getroffen, welche im Widerspruch zur zu dieser Thematik ergangenen UFS-Entscheidung vom 10. Juli 2007 steht. Im Salzburger Steuerdialog 2009 wurde festgehalten, dass vom Dienstgeber gewährte Sachleistungen im Rahmen des Outplacement als Aus- und Weiterbildung im betrieblichen Interesse angesehen und somit steuerfrei behandelt werden können. Es sei im betrieblichen Interesse, dass der Mitarbeiter nach dem Ausscheiden rasch wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden kann, da die Fürsorgepflicht auch gegenüber ausscheidenden Mitarbeitern besteht.
Als Outplacementkosten werden Gruppen- und Einzelberatungen von Mitarbeitern angesehen, die den beruflichen Werdegang analysieren und ein Stärken-Schwächen-Profil erstellen. Im Rahmen dieser Karriereberatung werden Stellensuchmethoden, die Gestaltung eines professionellen Lebenslaufes sowie die Gestaltung eines Bewerbungsgespräches gelehrt.
Outplacementkosten ist ein Begriff unbestimmten Inhalts. Bei Outplacementkosten, die über den oben angeführten Inhalt hinausgehen ist eine kritische Prüfung betreffend Steuerfreistellung empfohlen.