Wartungserlass 2009 zu den Einkommensteuerrichtlinien
Das Bundesministerium für Finanzen hat vor kurzem den Wartungserlass 2009 zu den Einkommensteuerrichtlinien veröffentlicht. Durch diesen Erlass erfolgte – neben der laufenden Wartung – die Einarbeitung der gesetzlichen Änderungen des Einkommensteuergesetzes 1988 durch das Steuerreformgesetz 2009, das Konjunkturbelebungsgesetz 2009 sowie das Budgetbegleitgesetz 2009. Nachstehend finden Sie wesentliche Eckpunkte des Wartungserlasses 2009:
Berücksichtigung ausländischer Verluste in der Steuererklärung
Gemäß § 2 Abs. 8 Z 3 EStG berücksichtigte ausländische Verluste sind in der Steuererklärung an der dafür vorgesehenen Stelle auszuweisen. Wird die Eintragung ausländischer Verluste an der vorgesehenen Stelle vorsätzlich unterlassen, kann dies eine Finanzordnungswidrigkeit im Sinne des Finanzstrafgesetzes (§ 51 Abs. 1 lit. a FinStrG) darstellen. Auf die Berücksichtigungsfähigkeit der ausländischen Verluste hat dies keine Auswirkung.
Zuschreibung nach außerplanmäßiger Abschreibung
Eine Zuschreibung nach einer früheren außerplanmäßigen Abschreibung ist dann vorzunehmen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen. Ab der Veranlagung 2009 ist eine Identität der Gründe nicht Voraussetzung. Maßgeblich sind nicht die einzelnen Ursachen des früheren Wertverlustes, sondern der Wertverlust an sich. Für die Frage des Nachweises oder der Glaubhaftmachung der Wertsteigerung einer Beteiligung gelten daher die gleichen Grundsätze wie für die Teilwertabschreibung. Eine Zuschreibung (§ 6 Abs. 13 EStG) setzt somit in der Regel eine Unternehmensbewertung nach wissenschaftlich anerkannten Methoden voraus.
Neuer Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG 1988)
Ab der Veranlagung 2010 steht Einkommensteuerpflichtigen mit betrieblichen Einkünften ein Gewinnfreibetrag in Höhe von 13% des Gewinnes zu. Er tritt an die Stelle des „Freibetrags für investierte Gewinne“. Im Unterschied zu diesem ist eine Investitionsdeckung für Gewinne bis EUR 30.000 nicht erforderlich (Grundfreibetrag). Erst Gewinne über EUR 30.000 müssen durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter gedeckt sein.
Der Gewinnfreibetrag steht allen betrieblichen Einkunftsarten offen und ist sowohl bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern als auch bei Bilanzierung möglich. Die Anschaffung oder Herstellung begünstigter Wirtschaftsgüter muss in jenem Wirtschaftsjahr erfolgen, das im entsprechenden Veranlagungsjahr endet. Bei § 5 Gewinnermittlern können Investitionen daher bereits in einem abweichenden Wirtschaftsjahr 2009/2010 begünstigt sein.
Deckungserfordernis für Pensionsrückstellungen – Schuldverschreibungen
Auf Inhaber lautende Schuldverschreibungen (§ 14 Abs. 7 Z 4 lit. a und b EStG) von Schuldnern, die in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR ansässig sind, erfüllen das Deckungserfordernis für Pensionsrückstellungen. Anschaffungen von solchen Schuldverschreibungen nach dem 30. Juni 2009 müssen in Euro begeben worden sein.
Zurechnung von Einkünften bei „zwischengeschalteten“ Kapitalgesellschaften
Ab dem 1. Jänner 2010 werden Einkünfte zwischengeschalteter Kapitalgesellschaften, die unter Einfluss des Steuerpflichtigen oder seiner nahen Angehörigen stehen, unmittelbar der natürlichen Person zugerechnet, wenn die Kapitalgesellschaft in Hinblick auf die betreffende Tätigkeit Marktchancen selbst nicht nutzen kann und keinen eigenständigen geschäftlichen Betrieb verfolgt, der sich von der natürlichen Person abhebt.
Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und Spenden
Als Betriebsausgaben abzugsfähig sind auch Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung von freien Dienstnehmern und anderen Selbständigen, die in die Arbeitslosenversicherung optiert haben.
Als Betriebsausgaben abzugsfähig im Rahmen der jeweiligen Höchstbeträge sind weiters auch Geld- und Sachspenden für mildtätige Organisationen. Spenden an begünstigte Spendensammelvereine sind nur in Form von Geldspenden abzugsfähig. Die erste Veröffentlichung der Liste der begünstigten Spendenempfänger durch das BMF ist bis 31. Juli 2010 geplant.
Unentgeltliche Übertragungsvorgänge – Nichtabzugsfähigkeit Nebenkosten
Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr und andere Nebenkosten, die in Zusammenhang mit unentgeltlichen Übertragungsvorgängen nach dem 31. Juli 2008 anfallen, sind nicht abzugsfähig und dürfen im Fall eines unentgeltlichen Erwerbs auch nicht aktiviert werden.
Den Volltext des Wartungserlasses beziehungsweise Details zu den oben beschriebenen Eckpunkten finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.