Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland: Single Taxpayer Approach
„Single Taxpayer Approach“ auch bei Anpassung der Verrechnungspreise aufgrund einer Außenprüfung
Im Schlussprotokoll zu Artikel 5 des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens ist vorgesehen, dass verbundene Unternehmen nicht als Vertreterbetriebsstätte eines anderen verbundenen Unternehmens zu behandeln sind, wenn die zwischen den Konzernunternehmen erbrachten Funktionen fremdvergleichskonform abgegolten werden.
Das Bundesministerium für Finanzen hat nun in einer EAS-Auskunft vom 17. Dezember 2009 formell bestätigt, dass dieser „single taxpayer approach“ auch dann aufrechterhalten werden kann, wenn die Angemessenheit der Verrechnungspreise erst durch die Mitwirkung der Außenprüfung herbeigeführt wurde. Dies sei vertretbar, da in diesem Fall – wenn auch unter Mitwirkung der Außenprüfung – eine angemessene Abgeltung im Sinne des Schlussprotokolls verrechnet wurde.