Veröffentlichung der aktuellen Spendenliste 2009
Einmal jährlich sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen gemäß § 4a Z 1 EStG die begünstigten Spendenempfänger gemäß § 4a Z 1 lit. d und e EStG (Einrichtungen, die sich im Wesentlichen mit Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben und deren Publikation betreffend Wirtschaft und Wissenschaft beschäftigen) zu veröffentlichen. Die aktuelle Spendenliste 2009 (Stand 31.12.2009) ist jetzt auf der BMF-Homepage zu finden.
Ebenfalls auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen zu veröffentlichen ist zudem die Spendenliste auf Grundlage des § 4a Z 3 (mildtätige Vereine und Einrichtungen sowie Einrichtungen die Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe betreiben oder für solche Zwecke Spenden sammeln).
Neben den in elektronisch geeigneter Form zu veröffentlichenden Listen sind in § 4a Z 2 EStG schließlich Institutionen genannt (Museen, die österreichische Nationalbibliothek, das Bundesdenkmalamt etc.), welche ebenfalls zum begünstigten Empfängerkreis gehören, deren Spenden somit betraglich limitiert als Betriebsausgaben bzw. als Sonderausgaben abzugsfähig sind.
Weiterführende Informationen sowie die Listen auf Grundlage des § 4a Z 1 bis 3 finden Sie auf der BMF-Homepage.