Umsatzsteuerpflicht bei Refundierung von Ausbildungskosten

In der Berufungsentscheidung vom 7. Dezember 2009 stellte der UFS fest, dass die Refundierung von Ausbildungskosten durch den Dienstnehmer an den Dienstgeber der Umsatzsteuer unterliegt (Geschäftszahl RV/0807-W/06).

Fraglich war, ob die Zahlungen einen nichtsteuerbaren Schadenersatz darstellen könnten. Dies wurde vom UFS verneint, da vom Dienstgeber eine Ausbildungsleistung erbracht wurde, die umsatzsteuerpflichtig ist. Bemessungsgrundlage sind die tatsächlichen Zahlungen.