Vorsteuererstattungen: Frist für EU-Länder bis 30. September
Durch das Mehrwertsteuerpaket wurden auch die Fristen für die Erstattung von Vorsteuern verlängert: Erstattungsanträge von EU-Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat sind nunmehr bis spätestens 30. September des Folgejahres elektronisch einzureichen (bisher: bis 30. Juni). Anträge für das Jahr 2009 sind daher bis spätestens 30. September 2010 zu stellen, wobei eine frühere Einreichung empfehlenswert ist, da befürchtet wird, dass es gegen 30. September 2010 zu Systemengpässen kommen könnte.
Unverändert geblieben ist die Frist für Erstattungsanträge von Nicht-EU Unternehmern in Österreich, deren Anträge für das Jahr 2009 bis zum 30. Juni 2010 in Papierform beim Finanzamt Graz-Stadt eingelangt sein müssen.
Österreichische Unternehmer stellen Vorsteuererstattungsanträge für das Jahr 2009 über FinanzOnline. Hierbei sind einige Fallstricke zu beachten, uA ist in der Eingabemaske die Anzahl der Rechnungen mit 40 pro Antrag begrenzt. Ein Antrag für mehr als 40 Rechnungen ist nur möglich, wenn die Rechnungsdaten über eine entsprechende Schnittstelle in das FinanzOnline überspielt werden. PwC verfügt über eine entsprechende Software, mit Hilfe derer PwC für Klienten auch Anträge über mehr als 40 Rechnungen stellen kann.