Buchnachweis für unterfakturierte Ausfuhrlieferungen
In der Entscheidung 2005/15/0057 vom 29. 4. 2010 hat der Verwaltungsgerichtshof unter anderem zur Steuerfreiheit von „unterfakturierten“ Ausfuhrlieferungen Stellung genommen.
In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hat ein Steuerpflichtiger steuerfreie Ausfuhrlieferungen getätigt, wobei sich herausgestellt hat, dass ein zu geringes Entgelt verbucht wurde. Das dementsprechend hinzugerechnete Entgelt wurde allerdings dem Steuersatz von 20 % unterworfen, da nach Ansicht des Finanzamtes die Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen nicht anzuwenden sei. Dies wurde damit begründet, dass die hinzugerechneten Entgeltsteile weder verbucht noch auf andere Weise aufgezeichnet wurden und demnach der für die Steuerfreiheit notwendige Buchnachweis für diese Entgelte nicht erbracht werden kann.
Dieser Ansicht des Finanzamtes hat sich der VwGH jedoch nicht angeschlossen: Waren die ursprünglichen Umsätze als Ausfuhrlieferungen steuerfrei, so sind auch die hinzugerechneten Entgelte steuerfrei, da der Buchnachweis für den einzelnen Umsatz und nicht für einzelne Entgeltsteile zu erbringen ist.