Regierungsvorlage zur Novelle des Finanzstrafgesetzes 2010
Am 24. August 2010 hat der Ministerrat eine hinsichtlich des Begutachtungsentwurfes vom 15. Juni 2010 entschärfte Reform des Finanzstrafgesetzes verabschiedet.
Haftstrafe nicht Primärstrafe
Die zwingende Verhängung von sowohl einer Freiheits- als auch einer Geldstrafe wurde in der Begutachtung heftig kritisiert. Bei vorsätzlicher Abgabenhinterziehung wird weiterhin nur eine Geldstrafe verhängt, die sich nach dem verkürzten Abgabenbetrag richtet.
Neuer Tatbestand Abgabenbetrug
Abgabenbetrug liegt vor, wenn jemand Urkunden oder Rechnungen fälscht oder verfälscht, um so einen Steuervorteil zu erlangen. Dieser neue Tatbestand umfasst nunmehr auch die Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen, denen keine Lieferungen oder sonstige Leistungen zugrunde liegen, um dadurch eine ungerechtfertigte Abgabengutschrift zu erlangen. Die Regierungsvorlage wurde dahingehend abgeschwächt, dass zusätzlich eine Geldstrafe verhängt werden kann, wenn der Richter den Strafrahmen für die Freiheitsstrafe nicht voll ausnützt (wenn also die Strafe vier bzw. acht Jahre nicht übersteigt).
hinterzogener Betrag | Freiheitsstrafe (zwingend) |
zusätzliche Geldstrafe (optional) |
Verbände |
---|---|---|---|
über € 100.00 bis € 250.000 | bis zu 3 Jahre | bis zu € 1 Mio. | bis zu € 2,5 Mio. |
zwischen € 250.000 und € 500.000 | 6 Monate bis 5 Jahre | bis zu € 1,5 Mio. | bis zu € 5 Mio. |
über € 500.000 | 1 bis 10 Jahre | bis zu € 2,5 Mio. | bis zu € 10 Mio. |
Verhängung eines Verkürzungszuschlages
Eine Modifikation gab es auch bei der Verfahrensvereinfachung bei kleineren Beträgen, nunmehr Verkürzungszuschlag genannt:
Werden im Rahmen einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme Nachforderungen bis EUR 10.000 pro Jahr (einen Veranlagungszeitraum) bzw. insgesamt EUR 33.000 über den Prüfungszeitraum festgestellt, hinsichtlich denen der Verdacht eines Finanzvergehens besteht, sieht die Behörde von einem Strafverfahren ab, wenn man die Abgaben begleicht, eine Strafe in Höhe von 10% bezahlt und einen Rechtsmittelverzicht abgibt.
Weitere punktuelle Nachverhandlungen sind im Gesetzgebungsverfahren von den Regierungsparteien noch eingeplant. Sobald die Novelle vom Nationalrat beschlossen wird, werden wir Sie über den endgültigen Inhalt informieren.
Autor: Richard Prendinger