VPR 2010: Dokumentationspflichten ausdrücklich festgelegt
In den Österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien 2010 (VPR) ist erstmals eine Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation ausdrücklich festgelegt. Diese wird aus den allgemeinen Bestimmungen der BAO zu Buchführung, Belegsystem und Offenlegungspflicht abgeleitet.
Die VPR stellen klar, dass neben einer Dokumentation, wie sie in den OECD Verrechnungspreisgrundsätze (OECD-VPG) beschrieben wird, auch eine Dokumentation nach den Vorgaben des „EU Master File Concept“ die Erfordernisse einer Verrechnungspreisdokumentation in Österreich erfüllen. Die VPR räumen der Finanzverwaltung allerdings die Möglichkeit ein, darüber hinausgehende Informationen vom Steuerpflichtigen anzufordern.
Die VPR betrachten die Funktions- und Risikoanalyse als Kernelement einer Verrechnungspreisdokumentation. Diese hat laut VPR, neben den Funktionen, Risken und Wirtschaftsgütern, auch die Geschäftsstrategie, die Vertragsbedingungen, die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse sowie die Konzernstruktur zu enthalten.
Bezüglich Datenbankstudien bekräftigen die VPR die strengen Kriterien, die in der Betriebsprüfungspraxis anzutreffen sind. Wenn ein Unternehmen die zu erzielende Marge durch eine Datenbankstudie ermittelt hat, dann sind Informationen zum gewählten Suchprozess offen zu legen. Die VPR führen im Speziellen zehn Informationen an, die zur Beweiskrafterlangung eines datenbankgestützten Nettorenditenvergleichs „dienlich“ sind. Neben der Erläuterung der Bandbreitenermittlung durch Datenbankstudien verweisen die VPR auf das international übliche Konzept der Bandbreitenverengung durch die Bildung einer interquartilen Bandbreite. Wenn die erzielte Marge außerhalb der Bandbreite liegt, sehen die VPR eine Korrektur der Marge auf den Median der Vergleichswerte vor.
Auch wenn sich Kapitel 3 der VPR mit den Dokumentationspflichten beschäftigt, werden diese in dem Kapitel nicht abschließend behandelt. Auch an anderen Stellen der VPR sind Dokumentationspflichten zu finden. Beispiele hierfür sind unter anderem die Kapitel zur Methodik der Verrechnungspreisermittlung, zu Dienstleistungen im Konzern und zu Konzernstrukturänderungen.