Green Taxes: Energieabgaben auf Strom, Erdgas, Kohle und Heizöle, Ökostromabgabe, Normverbrauchsabgabe (NOVA) und Flugabgabe
Im Zuge der Diskussion über die Ökologisierung des Steuersystems hat sich der Begriff „Green Taxes“ etabliert. Dieser Begriff umfasst all jene Steuern, die einen Lenkungseffekt zum Schutz der Umwelt haben. In Österreich sind dies im Wesentlichen die Elektrizitätsabgabe, Erdgasabgabe, Kohleabgabe, Mineralölsteuer, Ökostromabgabe, Normverbrauchsabgabe und die neu geschaffene Flugabgabe.
Da es sich bei diesen Steuern im Grunde um Verbrauchsabgaben handelt, sind die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Steuer naturgemäß limitiert. Im Allgemeinen führt der Verbrauch des entsprechenden Energieträgers zur Besteuerung. Allerdings gibt es bei den so genannten Energieabgaben – das sind die Elektrizitätsabgabe, Erdgasabgabe und Kohleabgabe sowie bei der Ökostromabgabe und teilweise bei der Mineralölsteuer – die Möglichkeit der teilweisen oder gänzlichen Rückerstattung der abgeführten Steuer. Im Folgenden werden die einzelnen Steuern überblicksartig vorgestellt.
Green Taxes mit Rückvergütungsmöglichkeit
Energieabgaben auf Strom, Erdgas, Kohle und Heizöle
Steuergegenstand der Energieabgaben ist die Lieferung zum Verbrauch bzw. der Verbrauch der selbst hergestellten oder selbst verbrachten genannten Energieformen. Von der Besteuerung ausgenommen ist jene Energie, die für nicht energetische Zwecke verwendet wird.
Bei der Feststellung, welche Energieanteile der Steuer unterliegen und welche von einer Besteuerung ausgenommen werden können und wie eine Entsteuerung optimiert werden kann, unterstützen wir Sie gerne.
Die abgeführte Energieabgabe kann unter den Bedingungen des Energieabgabenvergütungsgesetzes rückwirkend für die vergangenen fünf Jahre rückerstattet werden. Eine Rückerstattung der 2005 abgeführten Energieabgaben kann somit letztmals in 2010 beantragt werden. Die Berechnung der Energieabgabenrückvergütung erfolgt mittels eines komplexen Rechenschemas und führt unter Berücksichtigung von Selbstbehalten zu einer gänzlichen oder teilweisen Rückerstattung.
Der Kreis jener Unternehmen die eine Rückerstattung beantragen können, wurde allerdings durch mehrere Gesetzesnovellen und höchstgerichtliche Entscheidungen immer wieder eingeschränkt oder ausgedehnt. Im Effekt war die Rückvergütung von Energieabgaben lediglich im Zeitraum 2004 bis 2010 für alle Unternehmen uneingeschränkt möglich. Mit der neuen Regierungsvorlage soll dies jedoch wieder geändert werden. Für Anträge, die Zeiträume nach 2010 betreffen, soll eine Rückvergütung nur mehr für produzierende Unternehmen möglich sein.
Aufgrund dieser Änderung ist daher zu überlegen, ob und wie durch eine betriebsbezogene Abrechnung der Energieabgaben die Möglichkeit zur Rückerstattung erhalten werden kann.
Mineralölsteuer
Der Mineralölsteuer unterliegen die Herstellung oder Einfuhr von Mineralöl sowie Kraftstoffen, die im Steuergebiet verwendet werden. Mit dem Budgetbegleitgesetz kommt es zu einer Erhöhung der Steuer in Höhe von EUR 0,04/Liter Benzin und EUR 0,05/Liter Diesel.
Für Heizöle und Flüssiggas besteht unter den Voraussetzungen des Energieabgabenvergütungsgesetzes ebenfalls die Möglichkeit eine Steuererstattung zu erlangen.
Ökostromabgabe
Der Ökostromabgabe unterliegt die Abnahme von elektrischer Energie aus Ökostromanlagen, für die eine Kontrahierungspflicht (Kleinwasserkraftanlagen, sonstige Ökostromanlagen) gilt. Diese Abgabe wird von den Netzbetreibern an die Stromkunden weiterverrechnet. Der Durchschnitt der verrechneten Ökostromaufwendungen liegt zwischen 0,36-0,60 Cent/kWh.
Ab dem Jahr 2009 besteht die Möglichkeit der Rückvergütung von Abgaben auf Ökostrom für den Zeitraum vom 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2010. Voraussetzungen für die Rückvergütung von Ökostrom sind ein Anspruch auf Rückvergütung von Energie auf Basis des Energieabgabenvergütungsgesetzes sowie dass die Ökostromaufwendungen im Wirtschaftsjahr bzw. Kalenderjahr 0,5% des Nettoproduktionswertes überstiegen haben. Ein Antrag auf Ökostromrückvergütung muss unter Beilage des Energieabgabenvergütungsantrages sowie des Vergütungsbescheides und der entsprechenden Lieferantenbestätigungen spätestens bis zum 31.12. des Folgejahres (für 2009 bis 31.12.2010) eingebracht werden.
Die Einreichung erfolgt über das elektronische Portal der Energie Control GmbH und erfordert eine spezielle Registrierung. Unser Energiesteuer-Team verfügt über einen entsprechenden Zugang und unterstützt Sie gerne bei der Einreichung.
Green Taxes ohne eine Möglichkeit der Rückvergütung
Normverbrauchsabgabe
Der Normverbrauchsabgabe (NOVA) unterliegen Kraftfahrzeugen wenn sie im Inland zum Verkehr zugelassen werden. Die zu zahlende Abgabe ist bei Motorrädern abhängig von Kubikzentimetern des Hubraums und bei allen anderen Kraftfahrzeugen von der Art des Treibstoffes. Weiters wird bei der Berechnung der Abgabe für alle Kraftfahrzeuge außer für Motorräder der CO2-Ausstoß der Fahrzeuge berücksichtigt.
Mit der geplanten Änderung im Budgetbegleitgesetz sollen die Werte des CO2-Ausstoßes reduziert werden, was im Effekt zu einer höheren Steuerbelastung führen wird und aus Sicht des Gesetzgebers dazu führen soll, dass Käufer Kraftfahrzeuge mit geringerem CO2-Ausstoß wählen.
Flugabgabe
In der Regierungsvorlage für das Budgetbegleitgesetz ist die Einführung einer Flugabgabe geplant. Der Flugabgabe soll der Abflug eines Passagiers von einem inländischen Flughafen mit einem motorisierten Passagierflugzeug unterliegen. Die Abgabe wird abhängig vom Zielflughafen zwischen EUR 8-35 betragen und wird erstmals für Abflüge nach dem 31. März 2011 eingehoben werden. Die Flugabgabe soll einen Ausgleich dafür schaffen, dass Kerosin nicht der Mineralölsteuer unterliegt.
Für Transit- und Transferflüge, so genannte medizinische oder humanitäre Flüge, Flüge nach einer nicht planmäßigen Landung, so genannte technische Flüge sowie Flüge im Frachtverkehr gibt es eine Steuerbefreiung.
Es bleibt abzuwarten ob und welche neue Steuern vom Gesetzgeber noch geplant werden um eine Ökologisierung unseres Steuersystems voranzutreiben. Bei der Optimierung Ihrer Steuerberechnung zur Minimierung der Abgabenlast sowie bei der Ausnutzung aller Möglichkeiten der Rückerstattung unterstützen Sie Ihr PWC Betreuer-Team sowie unsere Energiespezialisten.