Information des BMF zum Kultursponsoring

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat eine Information zum Sponsoring für Kunst- und Kulturveranstalter und dessen steuerliche Behandlung veröffentlicht.

Was versteht man unter Kultursponsoring?

Im Rahmen des Kultursponsorings stellt ein Unternehmen als Sponsor auf Basis eines Vertrages Mittel zur Verfügung. Diese Leistungen können entweder in Geld, in Sachleistungen oder durch die Erbringung von Dienstleistungen und Know-how erbracht werden. Als Gegenleistung wird der Kulturveranstalter als Werbeträger tätig. Dabei kann beispielsweise die Plazierung des Firmenlogos des Sponsors auf Drucksorten oder in Programmheften einem Sponsor angeboten werden.

Wann können die Kosten steuerlich abgesetzt werden?

Sponsorzahlungen können steuerlich als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wenn der gesponserte Kulturbetrieb eine angemessene Werbeleistung erbringt. Demnach muss die Veranstaltung eine entsprechende (regionale) Breitenwirkung haben und die Sponsortätigkeit angemessen in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Sponsor nicht nur anlässlich der Veranstaltung (etwa in Programmheften oder auf Plakaten) erwähnt wird, sondern auch in der kommerziellen Firmenwerbung auf die Sponsortätigkeit hingewiesen oder darüber in den Massenmedien redaktionell berichtet wird. Die Größe der Kultureinrichtung ist dabei nicht maßgeblich.

Wie sollte die Dokumentation erfolgen?

Neben dem Abschluss eines schriftlichen Sponsorvertrages in dem der Ort und der Zeitpunkt der Erbringung sowie der Umfang angemessener Werbeleistungen und die jeweiligen Leistungsverantwortlichen festgehalten werden, empfiehlt das BMF die erbrachte Werbeleistung gut zu dokumentieren und Beweisstücke dafür (zum Beispiel Zeitungsausschnitte) für eine allfällige Nachfrage des Finanzamtes aufzubewahren.