Richtlinien-Entwurf für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)

Der Entwurf der Europäischen Kommission sieht eine einzige konsolidierte Steuererklärung nach einheitlichen Regeln für alle Tochtergesellschaften eines EU-Unternehmens vor.

Inhalt

Die Europäische Kommission hat einen Richtlinien-Entwurf für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) veröffentlicht (Pressemitteilung vom 16. März 2011). Der Entwurf beinhaltet ein Wahlrecht für in der EU tätige Unternehmen, für ihre in der EU angesiedelten Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen nur eine einzige gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage wären in der gesamten EU einheitliche Regeln anwendbar. Zusätzlich ist im aktuellen Entwurf die Konsolidierung von erzielten Gewinnen und Verlusten zwischen den Gesellschaften in den unterschiedlichen EU-Ländern vorgesehen.

Eine Harmonisierung der Körperschaftsteuersätze ist jedoch nicht vorgesehen. Stattdessen wird das konsolidierte Ergebnis der Unternehmen auf die betroffenen Mitgliedstaaten aufgeteilt und mit dem im jeweiligen Staat anzuwendenden Körperschaftsteuersatz besteuert.

Ziel

Das Ziel dieser Maßnahme ist die Verminderung des Verwaltungsaufwands und der Rechtsunsicherheit mit denen in der EU tätige Unternehmen aufgrund der unterschiedlichen Steuersysteme in den 27 Mitgliedstaaten derzeit konfrontiert sind.

Weitere Infos

Nähere Informationen zum Inhalt des Richtlinien-Entwurfs können dem englischsprachigen Newsletter auf der internationalen PwC Website entnommen werden.

Autorin: Ulrike Koller