EU-Quellensteuer wird ab 1. Juli 2011 auf 35 % erhöht

Die EU-Zinsertragsrichtlinie

Im Jahr 2005 wurde mit der EU-Zinsertragsrichtline (ZinsertragsRL) die Besteuerung von grenzüberschreitenden Zinszahlungen an EU-Bürger geregelt. Diese EU-Maßnahme wurde gesetzt, um sicherzustellen, dass grenzüberschreitende Zinszahlungen an EU-Bürger einer effektiven Besteuerung unterzogen werden. Die Richtlinie umfasst alle EU-Mitgliedstaaten sowie andere Staaten, mit denen gesonderte Abkommen über die Anwendung der Richtlinie geschlossen wurden (das sind u.a. die Schweiz, Liechtenstein und Monaco).

In den meisten EU-Mitgliedstaaten wurde ein automatischer Informationsaustausch eingeführt. Durch dieses Auskunftssystem werden mindestens einmal pro Jahr automatisch Kontrollmitteilungen von der zinsauszahlenden Bank an das Wohnsitzfinanzamt des ausländischen Kontoinhabers übermittelt. Abweichend davon heben Österreich und Luxemburg auf Zinseinkünfte von EU-Ausländern eine EU-Quellensteuer in der Höhe von derzeit 20% ein. Dieser Quellensteuersatz erhöht sich ab 1. Juli 2011 auf 35%.

Vermeidung der Doppelbesteuerung

Österreichische Anleger mit ausländischen Zinseinkünften müssen diese bei der österreichischen Einkommensteuerveranlagung deklarieren, auch wenn diese Zinsen im Ausland der EU-Quellensteuer unterliegen (so z.B. in Luxemburg oder der Schweiz). Die im Ausland einbehaltene Quellensteuer wird allerdings – zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung – auf die österreichische Einkommensteuer angerechnet.

Der österreichische Anleger kann jedoch auch freiwillig einem Informationsaustausch der ausländischen Bank mit seinem Wohnsitzfinanzamt, zur Vermeidung eines Quellensteuerabzuges im Ausland, zustimmen. Alternativ dazu kann der Anleger eine Bestätigung seines österreichischen Wohnsitzfinanzamtes beibringen aus welcher neben seinem Namen, seiner Anschrift und seiner Steuernummer auch die Zahlstelle und seine Kontonummer bei dieser hervorgehen.